W.A.F. LogoSeminare

Zeugniss bei Kündigung

C
Claudia65
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind ein relativ "Junger" BR -3 Monate- und brauchen Hilfe. Eine Kollegin ist fristlos entlassen worden. Ihr wird Betrug vorgeworfen. Unsere Unterstützung hat sie in jedem Fall,allerdings hat ein BR auch Mitspracherecht bei der Ausstellung des Zeugnisses??

Vielen Dank im voraus !!

Claudia

4.85607

Community-Antworten (7)

C
Catweazle

15.08.2007 um 16:52 Uhr

@Claudia65,

der BR kann natürlich die Kollegin bzgl. des Zeugnisses beraten. Weitere Mitwirkungsrechte hat er allerdings nicht.

G
GBRSHG

15.08.2007 um 17:25 Uhr

Hallo Claudia65, es handelt sich hierbei um eine Verhaltensbedingte Kündigung. Ich schreibe dir dass da das Mitbestimmungs und Mitspracherecht ganz anders ausgelegt wird. Schlag mal zum Thema Verhaltensbedingte Kündigungen nach!!!!! Darüber hinnaus könnt ihr als BR ja auch ohne Mitbestimmungsrecht Infos einholen und Gespräche führen, wenn du verstehst was ich meine........:) Im zweifelsfall so fundiert wie möglich einmischen, dass ist es wie ich meinen Job ein Stück weit verstehe.

Viele Erfolg!!!!!

R
rider125

15.08.2007 um 18:55 Uhr

Hallo Claudia Soviel ich weiss, muss der BR bei einer fristlosen Kündigung gehört werden, sonst ist sie unwirksam.

P
pirat

15.08.2007 um 21:11 Uhr

"Claudia65

wie @Catweazle schon sagte nein

. Sind positive Formulierungen im Zeugnis auch bei nachgewiesenen Straftaten zulässig? Hat der Chef eine Angestellte beim Diebstahl ertappt, sollte er ihr nicht später im Zeugnis "äußerste Zuverlässigkeit" bescheinigen. Denn wenn sie auch den neuen Arbeitgeber bestiehlt, muss der Schönfärber das gestohlene Geld und angefallene Detektivkosten ersetzen. Quelle: OLG München - 1 U 6245/99

wie sich daß bei Betrug verhält entzieht sich meiner Kenntnis. Haftungsausschluß

lies mal...

http://www.jobware.de/ra/ct/az/10.html#

C
Claudia65

15.08.2007 um 21:45 Uhr

@ Pirat

Ob es eine nachgewiesene Staftat handelt, darüber wird das Gericht entscheiden.Ich persönlich Glaube ihr zu 100% da ich 7 Jahre mit ihr den Schreibtisch geteilt habe.

Zudem kommt in unsere Firma das Gefühl auf, alle ALTEN / bzw. BESSER BEZAHLTEN loswerden zu wollen. Auch bei mir hat man es versucht :-(

P
pirat

15.08.2007 um 21:55 Uhr

Claudia65,

ich möchte nicht mißverstanden werden, mein Posting ist bewertungsfrei anzusehen. Sollte nur eine Informationshilfe für Dich sein.

D
DonJohnson

16.08.2007 um 00:15 Uhr

Hmmm, was soll ich sagen? Bin sprachlos irgendwie. Um das Zeugnis hätte ich mir die wenigsten Gedanken gemacht. Ich denke ich wäre so vorgegangen: alle Seiten hören und so oder so der Kündigung wiedersprechen. Immerhin ist der BR kein Gericht das richten soll. In erster Linie ist es also unwichtig für die BR Arbeit, ob an den Anschuldigungen etwas dran ist (so sehe ich meine Arbeit). Dann erst einmal der Kollgin helfen ihren Popo zu retten. Also Termin mit Gewerkschaft, Einschalten der Gewerkschaft immer in Kontakt bleiben mit beiden (Gewerkschaft und Kollegin). Der Chef wird die Kündigung aussprechen, drum soll sie vor das Gericht. Zahlen tut das bei ihr als Gewerkschaftsmitglied eh selbige.

Wie gesagt, ich bewerte auch nicht, das haben Gerichte zu machen, nicht der BR. Der BR steht politisch zu 100% auf der Seite der Kollegin!

Bitte dran denken, dass sie nur drei Wochenzeit hat auf wiedereinstellung zu klagen. Ach ja, wurdet ihr eigentlich als BR vor Aussprache der Kündigung gehört?

Ihre Antwort