Erstellt am 28.10.2005 um 10:16 Uhr von merlin
Hast Du schon versucht, mit dem Arbeitgeber über diesen einen Satz zu reden? Vielleicht ändert er ihn ja, ohne daß Du gleich "verlangen" mußt?
Erstellt am 28.10.2005 um 10:34 Uhr von BR Mitte
Hallo
der AG ist verpflichtet den Satz zu ändern wenn du damit nicht zufrieden bist!
Gruss BR Mitte
Erstellt am 28.10.2005 um 20:45 Uhr von Ramses II
"der AG ist verpflichtet den Satz zu ändern wenn du damit nicht zufrieden bist!"
Welch ein Unsinn!
Ein Zeugnis hat vor allem wahr zu sein!