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Neuwahl stellv. BR-Vorsitzender - In welchem Zeitraum muss das passiert sein?

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raptor
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend

Bei uns ist der stellv. BR-Vorsitzende zurückgetreten, weil er aus der Firma ausgeschieden ist. Natürlich wird nun ein neuer Stellvi gewählt. In welchem Zeitraum muss das passiert sein? Gibt es dafür Fristen? Wenn ja, was passiert wenn diese nicht eingehalten werden?

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Community-Antworten (5)

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hans

20.03.2007 um 00:11 Uhr

Eine Frist wäre mit nicht bekannt - genauer: Kommentar zu §26 BetrVG nicht greifbar. Persönlich würd ich das aber auf die nächste TO setzen. Konserquenz: der BRV ist nicht greifbar und der BR nicht handlundungsfähig.

Gruß, Hans

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Rollie

20.03.2007 um 11:31 Uhr

"Unverzüglich" , sprich ohne schuldhaftes Verzögern.

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raptor

20.03.2007 um 15:48 Uhr

@Rollie

Wo genau steht das? Welcher § im Gesetz?

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Rollie

20.03.2007 um 18:06 Uhr

Beispielsweise in den Kommentierungen zum §26 BetrVG z.B. GnadeBUND-Verlag 10. Ausgabe (1) 3 S195/196

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raptor

20.03.2007 um 23:30 Uhr

@Rollie

Danke. Habe mal im Fitting nachgelesen, da steht nichts von unverzüglich. Also scheinbar gibt es keine zeitliche Eingrenzung. Denn durch Urlaubszeit bedingt, sind von den ordentlichen Mitgliedern kaum welche da. Denke das 3 Wochen auch noch ok sind und das das eine BRM bei uns nicht durchdreht deswegen. Der ist immer sehr hypersensibel. :)

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