Erstellt am 19.03.2007 um 23:11 Uhr von hans
Eine Frist wäre mit nicht bekannt - genauer: Kommentar zu §26 BetrVG nicht greifbar. Persönlich würd ich das aber auf die nächste TO setzen.
Konserquenz: der BRV ist nicht greifbar und der BR nicht handlundungsfähig.
Gruß, Hans
Erstellt am 20.03.2007 um 10:31 Uhr von Rollie
"Unverzüglich" , sprich ohne schuldhaftes Verzögern.
Erstellt am 20.03.2007 um 14:48 Uhr von raptor
@Rollie
Wo genau steht das? Welcher § im Gesetz?
Erstellt am 20.03.2007 um 17:06 Uhr von Rollie
Beispielsweise in den Kommentierungen zum §26 BetrVG z.B. GnadeBUND-Verlag 10. Ausgabe (1) 3 S195/196
Erstellt am 20.03.2007 um 22:30 Uhr von raptor
@Rollie
Danke. Habe mal im Fitting nachgelesen, da steht nichts von unverzüglich. Also scheinbar gibt es keine zeitliche Eingrenzung. Denn durch Urlaubszeit bedingt, sind von den ordentlichen Mitgliedern kaum welche da. Denke das 3 Wochen auch noch ok sind und das das eine BRM bei uns nicht durchdreht deswegen. Der ist immer sehr hypersensibel. :)