Betriebszusammenschluß bzw. Betriebsübernahme - Was passiert mit unseren Arbeitsverträgen und was passiert mit unserem Betriebsrat?
Hallo! Unser Betrieb (70 Mitarbeiter) soll demnächst von einem anderen Unternehmen(270 Mitarbeiter geschluckt werden. Was passiert mit unseren Arbeitsverträgen und was passiert mit unserem Betriebsrat ( 5 Mitglieder) ???
Community-Antworten (7)
02.04.2007 um 23:47 Uhr
hallo tigger,
wieso sechs br's ??? bei betriebsübergang bleibt der br des größeren unternehmen im amt, wie das mit übergangsmandat im einzelfall ist weiß ich aber nicht genau. die verträge bleiben nach §613a BGB, nur der Tarif kann sich natürlich ändern.
03.04.2007 um 01:56 Uhr
Jawoll!
Hans der kanns!
03.04.2007 um 08:59 Uhr
Wie kommt ihr denn auf 6 Mitglieder im BR???????? Verwirrt fragt Werner.
03.04.2007 um 09:04 Uhr
6 BR versteh ich auch nicht, das ist lt. BVG nicht zulässig, was macht ihr eigentlich wenn 3 BR für ein Beschluss sind und 3 BR dagegen? in eurem Fall müssen es wahrscheinlich 7 BR sein
03.04.2007 um 10:04 Uhr
Wo steht den hier was von sechs BR-Mitgl.???
Tigger schreibt doch richtigerweise 70 MA-5 BR`s!!!
Biberrat
03.04.2007 um 23:57 Uhr
tja wenn man die frage verändert wird aus 6 plötzlich 5 :-) Mal wieder das alte Problem!!!
ob der hans es kann stelle ich mal in Frage. Ob der 613a BGB zur Anwendung kommt ist doch gar nicht klar. Vielleicht wird nicht der Betrieb übernommen sondern es handelt sich "nur" um einen Wechsel der Gesellschafter.
Ob es ein Übergangsmandat nach § 21a BetrVG gibt... auch unklar. Vielleicht bleibt ja der Betrieb im Sinne des BetrVG erhalten? Nach dem vorliegenden Sachverhalt nicht zu beurteilen.
Bei einer Betriebsübernahme kommt es auf 1000 Details an und der AG kann hier sehr viel gestalten. Daher mein Rat: holt Euch Hilfe in Form eines kompetenten Anwalts
04.04.2007 um 01:17 Uhr
@ Paula,
coole Antwort! :-)
LG
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