Erstellt am 21.03.2019 um 17:55 Uhr von DerWächter
Die Abwahl des BRV ist ein ganz normaler Tagesordnungspunkt, richtig? Dann kann ein Ersatzmitglied nur bei Verhinderung eines BR-Mitglied eingeladen werden. Und wenn der BRV bei der Abstimmung teilnehmen will, also sich selbst nicht als "persönlich-rechtlich verhindert" sieht, kommt da keine Ersatzmitglied zum Zug. Zwar ist er persönlich betroffen, aber man wird ihm kaum das Recht zur Teilnahme verwehren können.
Erstellt am 21.03.2019 um 17:57 Uhr von Kratzbürste
Er hat ja auch bei seiner Wahl mit abgestimmt
Erstellt am 21.03.2019 um 21:50 Uhr von celestro
"Und wenn der BRV bei der Abstimmung teilnehmen will, also sich selbst nicht als "persönlich-rechtlich verhindert" sieht, kommt da keine Ersatzmitglied zum Zug."
Und wenn er sich als persönlich verhindert sieht, weil er persönlich betroffen ist, darf trotzdem kein Ersatzmitglied geladen werden. Denn rechtlich darf er an der Abstimmung teilnehmen. ;-)
Erstellt am 21.03.2019 um 22:41 Uhr von Caron15
Danke, die Antworten helfen sehr .