Hallo,
ich hätte da mal ne Frage: § 102 Abs. 1 BetrVG sagt aus, das zu "jeder" Kündigung eine Anhörung der Betriebsrates zu erfolgen hat, und das eine ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochene Kündigung unwirksam ist.
Im Kommentar dazu steht, das die Unwirksamkeit auch noch nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist gerichtlich geltend gemacht werden kann!

Jetzt die Frage: Änderungskündigung von zwei Kolleginnen, diese klagen nicht. Der Betriebsrat wird nicht informiert, und auch nicht gehört, das ganze liegt etwa ein Jahr zurück! Gilt dann die Unwirksamkeit auch noch???

Bei der ständigen Ignoranz unseres AG würde ich mich ja diebisch freuen wenn das so wäre.