Hallo,
in unserer Firma läuft zurzeit eine Umstrukturierung, d.h. zwei große Abteilungen werden zu einer zusammengeschlossen. Eine Kollegin muss nun räumlich umziehen und ihr Aufgabengebiet erweitert sich erheblich. Mit beiden Maßnahmen ist sie nicht einverstanden. Sie sei mit ihrer bisherigen Arbeit zufrieden und voll ausgelastet. In wieweit kann hier der Betriebsrat tätig werden?