Erstellt am 21.03.2019 um 13:38 Uhr von Pjöööng
Es ist hier natürlich schwer einzuschätzen, ob die Interpretation des Arbeitgebers nachvollziehbar ist, oder nicht. Manchmal wird ja auch von Betriebsvereinbarungen berichtet welche etwas unsauber formuliert sind...
Auch sind die Beweggründe Eures Arbeitgebers hier nicht erkennbar.
Irgendwann müsst Ihr halt beweisen dass Ihr es ernst meint. Nach meiner Erfahrung reicht es oft schon, den Beschluss zu fassen, Rechtsanwalt X. Y. damit zu beauftragen den BR in der Angelegenheit "Verstöße gegen die BV Arbeitszeit" in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht zu vertreten und diesen Beschluss dem Arbeitgeber zu übermitteln.
Erstellt am 21.03.2019 um 14:03 Uhr von samira
Ohne Arbeitsgericht wird es wohl nichts werden, wenn ihr den Arbeitgeber schon wiederholt auf die Fehler hingewiesen habt.
Nichtderjenige, der sein Recht einfordert stört den Burgfrieden - sondern der, der das Recht nicht einhält.
Erstellt am 21.03.2019 um 14:34 Uhr von Cyber99
Es ist ein deutlicher Unterschied, ob der Arbeitgeber gegen die Vereinbarung verstößt, oder diese falsch interpretiert. Dazu müsste man die Vereinbarung jetzt kennen. Wenn nur einer von Euch auf die Idee kommt zu sagen "Ja aber so war das gar nicht gemeint", dann ist das schon ein Indiz dafür, dass die Vereinbarung nicht sauber formuliert wurde und wenn nach objektiven Gesichtspunkten die Interpretation des Arbeitgebers denkbar ist, dann habt ihr schlechte Karten. Denkt immer an die "Macht des Wortes"! Ich würde erst mal einen Anwalt fragen. Das Arbeitsgericht könnt ihr dann immer noch bemühen.
Erstellt am 22.03.2019 um 07:09 Uhr von BRHamburg
Es ist oft klug eine dritte, neutrale Partei auf eine Sache schauen zu lassen. Wenn z.B. ein Rechtsanwalt zum Ergebniss kommt, das die Sichtweise des Arbeitgebers dem Text der BV entsprechen könnte, braucht ihr das Gericht nicht mehr zu bemühen. Und bei den nächsten BV gleich klären wie Punkte ausgelegt werden und angewendet werden sollen.