Betriebsvereinbarung Arbeitszeit vom Arbeitgeber neu interpretiert
Guten Morgen zusammen, Vornweg, es besteht kein Tarifvertrag oder ähnliches, sondern nur unsere Betriebsvereinbarung. In dieser Vereinbarung sind die Arbeitszeiten, sowie die Überstunden (Samstagsarbeit) geregelt. Nun kommt der Arbeitgeber und verstößt gegen diese Vereinbarung bzw. interpretiert diese einfach falsch, so das es schon zur Gewohnheit geworden ist! Meine Frage ist nun, welche Möglichkeiten haben wir als Gremium, nachdem wir mehrmals auf diesen Verstoß, gegen konkrete Pflichten hingewiesen haben, aber der AG dies nicht akzeptieren möchte. Können wir, um 100 % sicher zu gehen einen Rechtsanwalt zur Beratung dazu nehmen, um den Verstoß zu beweisen? Wenn ja auf was müssen wir alles Achten? Wie bringe ich meinen AG dazu Betriebsvereinbarungen auch einzuhalten, ohne gleich vor das Arbeitsgericht ziehen zu müssen?
Vielen Dank für eure Antworten
Community-Antworten (4)
21.03.2019 um 14:38 Uhr
Es ist hier natürlich schwer einzuschätzen, ob die Interpretation des Arbeitgebers nachvollziehbar ist, oder nicht. Manchmal wird ja auch von Betriebsvereinbarungen berichtet welche etwas unsauber formuliert sind...
Auch sind die Beweggründe Eures Arbeitgebers hier nicht erkennbar.
Irgendwann müsst Ihr halt beweisen dass Ihr es ernst meint. Nach meiner Erfahrung reicht es oft schon, den Beschluss zu fassen, Rechtsanwalt X. Y. damit zu beauftragen den BR in der Angelegenheit "Verstöße gegen die BV Arbeitszeit" in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht zu vertreten und diesen Beschluss dem Arbeitgeber zu übermitteln.
21.03.2019 um 15:03 Uhr
Ohne Arbeitsgericht wird es wohl nichts werden, wenn ihr den Arbeitgeber schon wiederholt auf die Fehler hingewiesen habt.
Nichtderjenige, der sein Recht einfordert stört den Burgfrieden - sondern der, der das Recht nicht einhält.
21.03.2019 um 15:34 Uhr
Es ist ein deutlicher Unterschied, ob der Arbeitgeber gegen die Vereinbarung verstößt, oder diese falsch interpretiert. Dazu müsste man die Vereinbarung jetzt kennen. Wenn nur einer von Euch auf die Idee kommt zu sagen "Ja aber so war das gar nicht gemeint", dann ist das schon ein Indiz dafür, dass die Vereinbarung nicht sauber formuliert wurde und wenn nach objektiven Gesichtspunkten die Interpretation des Arbeitgebers denkbar ist, dann habt ihr schlechte Karten. Denkt immer an die "Macht des Wortes"! Ich würde erst mal einen Anwalt fragen. Das Arbeitsgericht könnt ihr dann immer noch bemühen.
22.03.2019 um 08:09 Uhr
Es ist oft klug eine dritte, neutrale Partei auf eine Sache schauen zu lassen. Wenn z.B. ein Rechtsanwalt zum Ergebniss kommt, das die Sichtweise des Arbeitgebers dem Text der BV entsprechen könnte, braucht ihr das Gericht nicht mehr zu bemühen. Und bei den nächsten BV gleich klären wie Punkte ausgelegt werden und angewendet werden sollen.
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