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Lohnvorzahlung in der Schwangerschaft

G
GBRSHG
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle die mir weiterhelfen können, Ich hätte gern gewust: 1.)ob im Falle einer Schwangerschaft das Gehalt weiter gezahlt werden muß. 2.)und in welcher Höhe 3.) Wie lange/ über welchen Zeitraum. 4.) und ob für das evtl. weitergezahlte Gehalt Leistungen vom Arbeitnehmer erbracht werden müssen.

Vielen Dank erstmal!!!!!!

6.963015

Community-Antworten (15)

P
pit47

14.08.2007 um 17:14 Uhr

Hallo GBRSHG, im Mutterschutzgesetz (Google) werden alle Deine Fragen beantwortet. Siehe auch unter Elterngeld und Elternzeit nach.

K
Kölner

15.08.2007 um 00:44 Uhr

@GBRSHG Was sind denn das für Fragen? Befristeter AV? zu 1.) warum nicht? zu 2.) Hä? zu 3.) Was für eine Frage? zu 4.) Wenn sie nicht ein Arbeitsverbot/AU hat, natürlich!

F
FGREFG

15.08.2007 um 01:46 Uhr

@GBRSHG Was sind denn das für Fragen? Befristeter AV? zu 1.) warum nicht? zu 2.) Hä? zu 3.) Was für eine Frage? zu 4.) Wenn sie nicht ein Arbeitsverbot/AU hat, natürlich!

Deutlicher kann man einem Fragesteller nicht zeigen dass man ihn verachtet.

M
Mona-Lisa

15.08.2007 um 08:44 Uhr

@ FGREFG, dein Kommentar lässt aber auch keine Fragen offen..... Vielleicht solltest du dir die Antwort von Kölner mal genauer durchlesen, bevor du hier jedem deine hochentwickelten Kentnisse im kopieren unter die Nase reibst....

Wenn du überzeugt bist, die Fragen von "GBRSHG" >menschenwürdiger< beantworten zu können, dann lass dich nicht aufhalten!

K
Kölner

15.08.2007 um 10:06 Uhr

@FGREFG Mensch hast Du eine Menschenkenntnis...

B
Bernd

15.08.2007 um 11:48 Uhr

Als sonderlich hilfreich kann man Kölners "Antwort" wirklich nicht bezeichnen!

Zu 1) "warum nicht?" Bekanntermaßen wird die werdende Mutter für insgesamt ca. ein viertel Jahr vom Gesetzgeber von der Arbeit freigestellt. Da stellt sich automatisch die Frage, ob der Arbeitgeber in dieser Zeit das Gehalt weiter gezahlt werden muss. Und weil sich diese Frage stellt, hat der Gesetzgeber den Paragraphen 14 in das Mutterschutzgesetz aufgenommen. Demnach wird für die Zeit des gesetzlichen Beschäftigungsverbot das netto minus 13,- Euro pro Tag weiter bezahlt. Die 13,- Euro übernimmt bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen die Krankenkasse.

Zu 2) "Hä?" Die Frage war eigentlich deutlich genug gestellt. Wie oben bereits geschrieben wäre "Netto minus 13,- Euro pro Tag" für die Zeit des gesetzlichen Beschäftigungsverbotes die richtige Antwort gewesen. Für die restliche Zeit wäre das volle Gehalt zu zahlen. Bei ärztlichen Beschäftigungsverboten, bzw. Verbot der Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeit wäre wiederum eine Durchschnittberechnung analog zur Entgeltfortzahlung anzustellen.

Zu 3) "Was für eine Frage?" Es ist eine berechtigte Frage, da sich während der Schwangerschaft die unterschiedlichsten Konstellationen ergeben können. Wenn die schwangere Arbeitnehmerin zuvor z.B. im Vollkontischichtbetrieb gearbeitet hat und nun zusätzlich neben den gesetzlichen Beschäftigungsverboten auch noch ärztliche Beschäftigungsverbote hinzukommen, dann wird die Anzahl der Zeichen die pro Beitrag in diesem Forum zugelassen sind nicht ausreichen um das alles zu beschreiben.

Zu 4) "Wenn sie nicht ein Arbeitsverbot/AU hat, natürlich!" Diese Antwort ist im Grunde genommen gar nicht mal falsch. Gut ist sie dennoch nicht.

Manches Mal wäre es besser auf Fragen die einen langweilen gar nicht zu antworten, als den Fragesteller so auflaufen zu lassen. Das ist nicht die feine Art und deutet auf einen schweren Mangel in der Erziehung hin.

S
see-see

15.08.2007 um 11:51 Uhr

GBRSHG! Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit. Das heißt, es gelten zwar bestimmte Schutzbestimmungen für Schwangere, aber das Arbeitsverhältnis selbst wird grundsätzlich davon nicht berührt. Das heißt, die schwangere AN erhält ganz normal ihr Gehalt weiter, bis zu der Zeit des MutterSCHUTZES, in der sie nicht arbeiten darf (ca. 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und 8 Wochen danach, Angaben nicht sicher). Da kann ich aber nichts genaueres zu sagen. Meines Wissens bekommt die Schwangere in dieser Zeit in etwa das gleiche Geld, jedoch teilweise von der Krankenkasse und teilweise vom Arbeitgeber. Wir die Schwangere während der Schwangerschaft krank - warum auch immer - gilt die 6wöchige Lohnfortzahlungspflicht des AG; danach Krankengeld von der Krankenkasse. Für die Zeit nach Ende des Mutterschutzes kann die Mutter Elternzeit beantragen. Vorsicht, hier gelten bestimmte Fristen! Wenn ich hier etwas Unrichtiges schreibe: FORUM! Bitte um Nachbesserung!

S
Sehnsucht

15.08.2007 um 12:06 Uhr

bernd, eventuell sollte man sich aber auch bei oder vor der Fragestellung etwas mehr Gedanken machen. Bei einer Frage: Wird im Falle einer Schwangerschaft das Gehalt weiter gezahlt? , stellt man sich schon gewisse Fragen. Wenn man dies dem Fragesteller verdeutlicht....... Und da wir schon bei Fragestellung sind: Frage ich dich, was dein letzter Satz über dich aussagt?

P
pirat

15.08.2007 um 12:13 Uhr

@ FGREFG,

kann es wirklich angehen, daß solche Fragen einen ernstgemeinten Hintergrund haben?

Kölners Antwort 1,. ist doch nachvollziehbar....und absolut opportun.

K
Kölner

15.08.2007 um 14:38 Uhr

@bernd Du möchtest "Schlüsse" über meine "Erziehung" ziehen? Ich sehe, Du bist ganz bestimmt dazu in der Lage!

L
Lotte

15.08.2007 um 16:13 Uhr

bernd, ich finde nicht, dass Du die Antworten, die gestellt wurden, beantwortest. Du beantwortest Fragen, die Du denkst, dass sie gestellt wurden, die aber so gar nicht hier zur Frage stehen. Da liegt Kölner mit seinen Antworten schon näher an der Realität.

B
Bernd

15.08.2007 um 16:47 Uhr

Lotte,

Du willst mir ernsthaft erzählen dass die von GBRSHG gestellten Fragen

"ob im Falle einer Schwangerschaft das Gehalt weiter gezahlt werden muß und in welcher Höhe "

'realitätsnah' (was auch immer Du damit ausdrücken willst) mit "warum nicht?" und "Hä?" zu beantworten sind?

Manchmal kommt man sich hier vor wie auf dem Pausenhof der Pestalozzischule Duderstadt.

G
GBRSHG

15.08.2007 um 17:09 Uhr

Ich möchte erst einmal ALLE die sich nicht das Maul über meine Fragen zerrissen haben DANKE! Mag sein das für euch diese Fragen keinen Sinn ergeben..... müssen sie auch nicht. Den unterm Strich sollen sie nicht euch helfen, da ihr ja alles beantworten könnt und immer nur sinnvolle Fragen stellt, sondern einzig und allein mir. Ich möchte mich ausdrücklich bei Bernd bedanken da er nicht nach dem Sinn gefragt hat, der euch in der Kürze eh verschlossen bliebe, sondern einfach geholfen hat!!!!!!!! Alle anderen sollten sich mal fragen ob sie Ratgeber oder Sprücheklopfer sind!!!

E
ego112

15.08.2007 um 17:15 Uhr

Auch hier, Hilfe waschbär. Ich hab`s gewusst, dass wenn "bernd" sich """einmischt""" nichts von Wert herauskommt. Warum beantwortest Du Fragen mit einer enormen Unwissenheit? Wir sind bestimmt nicht alle so perfekt um immer gute Ratschläge an den Mann/Frau zu bringen. Doch können wir uns hier im Forum immer auf einige verlassen, wenn diese einen Kommentar abgeben. Und Kölner ist einer derjenigen hier, dem man eigentlich zu fast 100% Glauben schenken kann was er schreibt. Auch ich war ein Zweifler was seine Kompetenz anbelangt, doch habe ich schnell gelernt, erstmal Lesen, um dann eine hoffentlich qualifizierte Antwort zu geben. Man kann verschiedener Meinung sein und dieses auch kundtun, doch sollte der Zweck dieses Forums nicht außer acht gelassen werden. Wenn Du es nicht sicher weisst dann lass es. Ich weiss auch nicht , ob GBRSHG nicht doch eine gefakte Frage eingestellt hat? (Erinnert mich an die Schwangerschaft der MA und ihrem Chef, oder an Alaska). Ich denke, das Kölner dieses auch zum Ausdruck bringen wollte.

T
tamirasun

15.08.2007 um 17:59 Uhr

Definitiv ist Kölner jemand der sehr viel Ahnung hat, dem auch ich vertraue.

Doch muß ich sagen, kann man auch von ´Neuen´oder rethorisch unerfahrenen Menschen nicht erwarten( und ich meine das jetzt nicht explizit auf Kölner bezogen), dass sie die Fragen so detailiert stellen. ( Auch ich nach 6 Jahren Erfahrung muß manchmal Fragen so stellen wie sie mir im Kopf sind) Gleichzeitig ist es dann auch für einige Menschen nicht möglich, die manchmal doch etwas dahingeworfenen Antworten von so manchem Mitglied hier zu verstehen...die teilweise wirklich danach klingen ( nicht zu verallgemeinern), dass man doch, wenn man die Fragen schon nicht vernünftig stellen kann oder diese Sachen nicht schon weiß, man doch am besten seine Aufgabe als BR oder PR oder sonstiges lieber direkt sein läßt... So klingt es einfach manchmal...

Muß sagen, mir persönlich geht das auch auf den Sack, dass dann auf einmal angefangen wird, in eine Person etwas reinzuinterpretieren, nur weil er unerfahren zu sein scheint...keine Ahnung...vielleicht ist das auch nur die Langeweile, dieser Teilnehmer..( Dies ist auch nicht auf diesen Beitrag festzulegen, da gibt es mehrere)

Wenns jemanden stört, dann einfach die Fragen ignorieren oder mal nachfragen, was genau gemeint ist, ohne dabei schon eine Eigeninterpretation einzubringen.

Das kann auch nicht zu viel verlangt sein, oder?

Aber grundsätzlich muß das ja jeder selbst wissen wie er seine Umgangsformen wählt, finde das nur manchmal schade...

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