E-Mails, wann dürfen die gelöscht werden?
Hallo zusammen,
folgende Frage möchte ich mal lsowerden.
Wann dürfen E-Mails die auf ein Sammelpostfach geschickt werden eigentlich gelöscht werden? Welche Aufbewahrungsfristen gelten da?
Grüße cgapostfach
Community-Antworten (5)
14.08.2007 um 22:41 Uhr
cgapostfach,
auf Deine Frage gibt es keine eindeutige Antwort.... Einfache Gegenfrage: Welche Emails?
So adhoc: (Firmen-)Emails sind Schriftstücke des ArG (wenn gleich nicht Schriftform - bevor mir jemand den Hals umdreht :-)) Also liegt es im Ermessen des ArG, wann diese gelöscht werden. Ausnahmen bestätigen die Regel: ist der ArG z.B. Nachweispflichtig was er wann mit dem Kunden/Mandanten besprochen hat (Bank, Versicherung, ReA, Steuerberater, etc...)? Laufen die Emails in den Sammelordner um von dort verteilt zu werden? Sind auch private Mails dabei und ist das erlaubt ? Gibt es eine BV zu EDV? Fragen über Fragen....
Du wirst schon etwas konkreter werden müssen, dann kann dir ggf, auch geholfen werden.
Gruß, H.
15.08.2007 um 07:52 Uhr
Morgen,
also es gibt keine BV! Die E-Mails werden von dem Postfach aus nicht verteilt, jeder der BR-Mitglieder hat Zugriff darauf! Provate Mails sind nicht dabei es handelt sich um den Schriftverkerh zwischen der GF, der Perso und der BR-Mitgleider untereinander.
15.08.2007 um 10:23 Uhr
cgapostfach,
dann aber hurtig eine BV !
15.08.2007 um 10:35 Uhr
@pirat, das beantowrtet doch aber meine Frage nicht, wegen der BV bin ich seit gestern auf der Suche,.
Grüße cgapostfach
15.08.2007 um 11:23 Uhr
cgapostfach,
Was man nicht alles so findet, ist da jetzt was dabei? Könnte auch als Vorlage für eine BV....?
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