Erstellt am 14.08.2007 um 20:41 Uhr von hans
cgapostfach,
auf Deine Frage gibt es keine eindeutige Antwort.... Einfache Gegenfrage: Welche Emails?
So adhoc: (Firmen-)Emails sind Schriftstücke des ArG (wenn gleich nicht Schriftform - bevor mir jemand den Hals umdreht :-)) Also liegt es im Ermessen des ArG, wann diese gelöscht werden.
Ausnahmen bestätigen die Regel: ist der ArG z.B. Nachweispflichtig was er wann mit dem Kunden/Mandanten besprochen hat (Bank, Versicherung, ReA, Steuerberater, etc...)?
Laufen die Emails in den Sammelordner um von dort verteilt zu werden? Sind auch private Mails dabei und ist das erlaubt ?
Gibt es eine BV zu EDV? Fragen über Fragen....
Du wirst schon etwas konkreter werden müssen, dann kann dir ggf, auch geholfen werden.
Gruß, H.
Erstellt am 15.08.2007 um 05:52 Uhr von cgapostfach
Morgen,
also es gibt keine BV! Die E-Mails werden von dem Postfach aus nicht verteilt, jeder der BR-Mitglieder hat Zugriff darauf! Provate Mails sind nicht dabei es handelt sich um den Schriftverkerh zwischen der GF, der Perso und der BR-Mitgleider untereinander.
Erstellt am 15.08.2007 um 08:23 Uhr von pirat
cgapostfach,
dann aber *hurtig* eine BV !
Erstellt am 15.08.2007 um 08:35 Uhr von cgapostfach
@pirat, das beantowrtet doch aber meine Frage nicht, wegen der BV bin ich seit gestern auf der Suche,.
Grüße cgapostfach
Erstellt am 15.08.2007 um 09:23 Uhr von pirat
cgapostfach,
Was man nicht alles so findet, ist da jetzt was dabei?
Könnte auch als Vorlage für eine BV....?
http://www.jurpc.de/aufsatz/19990166.htm