Kündigung Mateltarifvertrag und Vergütungstarifvertrag
Die Arbeitgeberseite der AVEU-Gruppe hat die Manteltarifverträge und den Vergütungstarifvertrag zum 31.12.07 gekündigt.
Was kann der BR tun und wie sollte er sich verhalten?
Community-Antworten (1)
14.08.2007 um 13:12 Uhr
Hallo bm, Ihr solltet Euch sofort mit der zuständigen Gewerkschaft in Verbindung setzen. Die wissen am besten was in solchen Fällen zu tun ist.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Manteltarifvertrag + Protokollnotiz
ÄlterHallo zusammen. Bei uns im Betrieb wurde erstmalig ein Haustarifvertrag abgeschlossen, zwischen einer Gewerkschaft und einem einzelnen AG.(Inhaber geführtes Unternehmen) Es bestand zuvor kein Tar
Betriebsvereinbarung über Arbeitszeiten;
ÄlterZ.Z. verhandelt unser BR mit dem AG über neue Arbeitszeitmodelle. Vorstellungen lt. AG: 1.Woche - 6 Tage arbeiten (Mo. bis Sam.- Frühschicht je 8 St. +1/ -2 Std. ; So. frei ;) 2.Woche - 4 Tage ar
Lohnerhöhung zu spät - Über welchen Zeitraum hinweg kann man die zu wenig gezahlten Lohnerhöhungen rückwirkend einfordern?
ÄlterIch habe eine Frage zum Thema Lohnerhöhungen. Den Mitarbeitern unseres Betriebs werden laut Arbeitsvertrag nach jeweils sechs, zwölf sowie 24 Monaten Lohnerhöhungen zugesichert. Nun haben wir folgend
Zwei "Fraktionen" im Betriebsrat. Wir werden immer wieder überstimmt. Was tun?
ÄlterHallo, unser BR besteht aus 2 teilen. Eine Für den Arbeitgeber (4 BR-MITG) und (3 BR-MITG) für die Mitarbeiterinnen. Geregelte Arbeitszeiten, Pausen, Vor und Nacharbeit, Mehrstunden u.s.w werden von