Meine Frage: die betriebsübliche Arbeitszeit ist MO-FR, ein AN soll
an einem Sonnabend erscheinen, seine Fahrtzeit zur Arbeitsstätte
beträgt insgesamt 1 Std. Er soll jedoch längstens für eine Stunde zum Dienst erscheinen. Ist dies überhaupt statthaft, wenn dem AN dadurch faktisch ein finanzieller Nachteil entsteht?
Stichwort: keine Nachteile durch die Ausübung einer Tätigkeit (gesetzl. Grundlage)?!
Danke im voraus!
Grüße
ohbonsai
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