Überstunden bei längerer Anfahrt zur Arbeitsstätte
Hallo;-)!
Meine Frage: die betriebsübliche Arbeitszeit ist MO-FR, ein AN soll
an einem Sonnabend erscheinen, seine Fahrtzeit zur Arbeitsstätte
beträgt insgesamt 1 Std. Er soll jedoch längstens für eine Stunde zum Dienst erscheinen. Ist dies überhaupt statthaft, wenn dem AN dadurch faktisch ein finanzieller Nachteil entsteht?
Stichwort: keine Nachteile durch die Ausübung einer Tätigkeit (gesetzl. Grundlage)?!
Danke im voraus!
Grüße ohbonsai
Community-Antworten (1)
14.08.2007 um 11:36 Uhr
Die aufzubringende Zeit, die ein Arbeitnehmer benötigt, um zu seinem Arbeitsplatz zu kommen, ist ja mal grundsätzlich nicht Problem des AG's. Dieser ist ja nicht dafür verantwortlich, wie weit der AN vom Arbeitsort entfernt wohnt.
Die Frage ist eher, ob und auf Grund welcher Voraussetzungen der AN am Samstag zu erscheinen hat. Gibt es arbeits- oder tarifvertragliche Grundlagen der Samstagsarbeit ? Ist es genehmigungspflichtige Mehrarbeit ?
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