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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung bei Körperlichen auseinandersetzungen ?

W
Willif
Jan 2018 bearbeitet

Hallo .... ich bin Ersatzmitglied im BR und muß in dieser Woche über Kündigungen mit Entscheiden. Es sollen 2 MA durch den Arbeitgeber fristlos Entlassen werden die sich mit Stossen und Beschimpfungen mit einander in die Haare geraten waren. Es kam zu keiner direkten Schlägerei , jedoch wurden beide ab zu fort beurlaubt. Gibt es Urteile oder Meinungen von Euch ? Meine Tendenz ist eine Abmahnung ?????????????

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Community-Antworten (7)

M
Miezi21

13.08.2007 um 23:56 Uhr

was sagen denn die beiden Kampfhähne dazu?

Miezi21

DAH
Der alte Heini

14.08.2007 um 00:42 Uhr

Na ja, so kann man da eigentlich nicht viel zu sagen. Wer hat den angefangen und wer hat sich nur verteidigt? Worum ging es denn? Welche Branche?

M
Mona-Lisa

14.08.2007 um 00:50 Uhr

@Willif, ab welchem Moment spricht man von Schlägereien? So wie du den Vorfall schilderst, sind das auf jeden Fall Handgreiflichkeiten, die man m. M. nach nicht mit einer Abmahnung "abtun" kann.... Ich habe zu Vorfällen dieser Art eine sehr klare Einstellung!

Ab wann würdest du sagen, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist? Wenn Blut fliesst?

T
tamirasun

14.08.2007 um 11:13 Uhr

Zur Aussage von Heini... lt. dem Seminar, welches meine Kollegin besucht hat, ist es in der Tat so, dass in dem Moment wo Du zum Beispiel eine gescheuert bekommst und Du zurückschlägst, auch Du dafür belangt werden kannst. So wie sie gesagt hat auch arbeitsrechtlich. Der Seminarleiter machte deutlich, dass im Falle einer Ohrfeige, Du nicht zurückschlagen ´darfst´oder sollst... Klingt komisch, ist aber anscheinend so. Deshalb würde es mich jetzt nicht wundern, wenn Beide belangt werden. Wobei man hier ja den genauen Ablauf nicht beurteilen kann und es natürlich normal ist, wenn man sich bei einem ´Angriff´schützt.

P
pirat

14.08.2007 um 11:51 Uhr

Willif,

......Meine Tendenz ist eine Abmahnung .....wäre eine Möglichkeit, bevor jemand oder Beide den Arbeitsplatz verlieren.

Nach §104 des Betriebsverfassungsgesetzes kann der BR bei wiederholten Verstößen eines Arbeitnehmers gegen den Betriebsfrieden den AG auffordern bzw. durch das Arbeitsgericht aufgeben lassen den AN zu versetzen oder ggf. zu entlassen. Das muss eben im Einzelfall geprüft werden.

Wie oft kam das denn schon vor?

E
Edelweis

14.08.2007 um 13:48 Uhr

Wir hatten vor Jahren auch so einen Fall. Derjenige, der angefangen hat, wurde gekündigt, der andere MA abgemahnt. Wir sind ein metallverarbeitender Betrieb ein sog.Raubetrieb.

DAH
Der alte Heini

14.08.2007 um 23:56 Uhr

Hier war doch von Stossen und Beschimpfungen die Rede, also keine Schlagabtausch.

In einer Bank oder einer Versicherung könnte geschilderte Situation schon eine Kündigung begründen. Aber auf dem Bau oder den Hafenstauern ist o.g. geschildertes Verhalten hinnehmbar.

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