Hallo an alle

Diese Frage betrifft mein Urlaub. Kann der AL meinen schon bewilligten Urlaub aufteilen bzw. Splitten weil er so schon genehmigt wurde?
Meine Geschichte: Habe im Januar, für September vom 17.9-5.10.07 Urlaub eingereicht. Er wurde genehmigt. Jetzt findet meine BRSchulung genau in der zweiten Woche statt also vom 24.9-28.9.07 statt. Muss ich den Urlaub so nehmen wie er bewilligt wurde oder kann ich ihn zusammenhängend verlegen. Und welche handhabung habe ich gegenüber meinen Vorgesetzten? weil der § 7, Abs 2 BUrlG auch besagt ...oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich macht.
Wäre das so ein Grund oder darf ich darauf drängen das mein Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist?

Vielen Dank für eure Antworten

Juppi