Erstellt am 12.08.2007 um 19:56 Uhr von pirat
"nord" ,
lies mal
§ 43 BetrVG
http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/betriebsversammlung.php
und unter Suchbegriff Betriebsversammlung
Je selbst- und machtbewusster der Betriebsrat ist, desto mehr wird er Betriebsversammlungen für seinen eigenen Auftritt nutzen – immerhin sind sie sein wichtigstes Forum, um der Belegschaft seine Arbeit darzustellen. Betriebsrat hat Hausrecht...
ein Auszug ....
Erstellt am 12.08.2007 um 20:39 Uhr von Mona-Lisa
@nord,
4 Versammlungen MÜSSEN sein! Aber sie müssen nicht akurat alle 1/4 Jahr stattfinden. Aber pro Quartal eine. Auch könnt ihr statt einer Betriebsversammung auch mal ne Abteilungsversammlung einberufen.
Ihr begeht eine grobe Pflichtverletzung, wenn ihr euch nicht daran haltet.
"...Nichteinberufung von Pflichtversammlungen nach § 43 BetrVG (LAG Frankfurt 12. 8. 93 – 12 TaBV 203/92..."
§ 23 BetrVG DKK, III. Auflösung des Betriebsrats (Abs. 1 und 2) RN. 52
Ergreift eure Chance!
Und hier kann ich pirat nur zustimmen! ;-))