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Betriebsversammlung in kleiner Firma

N
nord
Jan 2018 bearbeitet

hallo wir haben in einer kleinen firma(ca. 50 mitarbeiter) erstmals einen Betriebsrat gewählt. frage: müssen die vierteljärlichen betriebsversammlungen in jedem fall stattfinden? soviel ist in 12 wochen auch nicht umzureißen das es immer gleich eine versammlung geben muß. gibt es möglichkeiten das ganze auf einen notwendigen rahmen zu beschränken, innerhalb der vorgaben des gesetzgebers.

5.55402

Community-Antworten (2)

P
pirat

12.08.2007 um 21:56 Uhr

"nord" , lies mal

§ 43 BetrVG

http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/betriebsversammlung.php

und unter Suchbegriff Betriebsversammlung

Je selbst- und machtbewusster der Betriebsrat ist, desto mehr wird er Betriebsversammlungen für seinen eigenen Auftritt nutzen – immerhin sind sie sein wichtigstes Forum, um der Belegschaft seine Arbeit darzustellen. Betriebsrat hat Hausrecht... ein Auszug ....

M
Mona-Lisa

12.08.2007 um 22:39 Uhr

@nord, 4 Versammlungen MÜSSEN sein! Aber sie müssen nicht akurat alle 1/4 Jahr stattfinden. Aber pro Quartal eine. Auch könnt ihr statt einer Betriebsversammung auch mal ne Abteilungsversammlung einberufen.

Ihr begeht eine grobe Pflichtverletzung, wenn ihr euch nicht daran haltet.

"...Nichteinberufung von Pflichtversammlungen nach § 43 BetrVG (LAG Frankfurt 12. 8. 93 – 12 TaBV 203/92..."
§ 23 BetrVG DKK, III. Auflösung des Betriebsrats (Abs. 1 und 2) RN. 52

Ergreift eure Chance!

Und hier kann ich pirat nur zustimmen! ;-))

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