Erstellt am 12.08.2007 um 16:16 Uhr von Immie
Calais,
warum so umständlich?
Lass dir den Jahresabschluss doch vom AG geben.
Oder geht ihn gemeinsam durch, mit BR.
§108 Abs5 BetrVG
Erstellt am 12.08.2007 um 16:27 Uhr von pirat
"Calais",
Seminare zu WA wäre auch nicht schlecht.
Informationen beschaffen, analysieren, visualisieren und damit dann gezielt Fragen stellen können.
Erstellt am 12.08.2007 um 16:55 Uhr von Calais
danke immi und pirat,
"Informationen beschaffen, analysieren, visualisieren und damit dann gezielt Fragen stellen können" ist der Hintergrund meiner Frage.
Es geht hier um die Vorbereitung einer möglichst effizienten Sitzung unter Zeitdruck. Wenn ihr die Antwort auf meine Frage nicht kennt, warum antwortet ihr dann?
Erstellt am 12.08.2007 um 17:15 Uhr von Immie
Lies mal deine Frage.
Du willst Jahresabschlüsse
und der einfachste Weg Sie zu bekommen
ist sie Morgen beim AG abzuholen.
Wenn du lieber im Internet suchst , bitte.
Nur ganz nebenbei,
sie werden dir nicht viel nützen,
da sie nicht sehr aussagekräftig sind.
Was du brauchst sind die wirtschaflichen Kennzahlen.
wenn es geht über einen längeren Zeitraum.
Das ist jede Menge Arbeit und unter Zeitdruck kaum zu schaffen.
Falls dir das auch nicht gefällt.....
Erstellt am 12.08.2007 um 17:23 Uhr von pirat
"...Wenn ihr die Antwort auf meine Frage nicht kennt, warum antwortet ihr dann?....
Ist das Zustandegekommen, weil du unter Zeitdruck stehst, dann ist es zum Teil verständlich.
Wenn nicht, solltest Du unbedingt an deiner Kommunikation arbeiten.
Oder nochmal "LESEN" üben.
Erstellt am 12.08.2007 um 17:28 Uhr von Calais
Immi,
danke, wollte auch nicht unhöflich sein, GF ist derzeit nicht anwesend aber ich habe kurzfristig die Möglichkeit, die Jahresabschlüsse mit einem Fachmann durchzugehen, irgendwo muss man halt anfangen
Erstellt am 12.08.2007 um 17:59 Uhr von Immie
Erstellt am 12.08.2007 um 19:52 Uhr von Hupfendudel
@Immi
Jahresabschluß = nicht aussagekräftig???
Das kratzt jetzt aber an der Buchhalterseele :-)
Was denkst Du denn, auf was die Jahresabschlußanalyse aufbaut, aus der man letztlich alle wirtschaftlichen Kennzahlen erhält???
@Calais
Der einfachste Weg ist tatsächlich, beim Buchhalter bzw. beim ArbGeb nachzufragen.
Sollte das nicht funktionieren, weil er sich nicht traut oder der ArbGeb nicht will, dann kannst Du problemlos zum Amtsgericht gehen und Einsicht nehmen. Das Handelsregister ist öffentlich - jeder kann gucken, wonach er will. Der Nachweis eines "berechtigen Interesses", wie es z. B. für das Grundbuch gilt, ist beim Handelsregister nicht erforderlich.
Gucken ist gratis. Kopien machen kostet Geld.
Das Geld könnte der ArbGeb sparen, schließlich hat er ja Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und ggf. Lagebericht vor dem Handelregister. Aber wenn er nicht will, dann muß er halt bluten.
Liebe Grüße
Hupfendudel
Erstellt am 12.08.2007 um 20:17 Uhr von Immie
Hupfendudel,
sorry, das war natürlich nicht meine Absicht:-(
Erstellt am 16.08.2007 um 19:30 Uhr von Calais
hallo Hupfendudel,
genauso habe ich es gemacht. Es klingt umständlich, war aber verblüffend einfach und ging schnell. Der Jahresabschluss ist öffentlich und kein Geheimdokument, trotzdem bleiben doch die vom Arbeitgeber erhaltenen Unterlagen in der Firma.(steht ja auch so in §108 glaube ich, dass nur Abschriften erlaubt sind). Weil ich sie jetzt auf öffentlichem Wege erworben habe, liegen sie jetzt aber in meinem Wohnzimmer und ich kann sie studieren und Experten befragen, so vieler ich habhaft werde.