Erstellt am 12.08.2007 um 10:54 Uhr von casanova
Leo20,
Stellenbeschreibung/-ausschreibung (Mitbestimmungsrecht gem. BetrVG § 93) ... Der Betriebsrat kann verlangen, daß Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen....
http://www.google.de/search?hl=de&q=Stellenbeschreibung+Betriebsrat&meta=
lies mal
Erstellt am 12.08.2007 um 10:57 Uhr von Hall
Stellenbeschreibung ist doch nur eine Beschreibunge des Arbeitsplatz des Arbeitnehmers. Was sollte der Br damit dann auch zu machen haben?
Erstellt am 12.08.2007 um 17:08 Uhr von paula
@casanova
der BR hat ein MBR bei der frage ob eine Stelle ausgeschrieben wird. Bei der Stellenbeschreibung gibt es kein MBR. Es ist wohl sogar herrscheinde Meinung, dass es bei der Frage der Modalitäten der Stellenausschreibung kein MBR gibt.
@Leo20
Da es keine zwingenden Formvorschriften für Stellenbeschreibungen gibt, hat der AG keinen Fehler gemacht wenn eine Unterschrift fehlt.