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Geringfügig Beschäftigte,Aushilfen

A
appletree
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

fallen "Geringfügig Beschäftigte" und "Aushilfen" unter das Mitbestimmungsrecht des BR? Und haben sie Anspruch auf Urlaub? Wo findet man Info´s über diese Art der "Anstellung"?

appletree

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Community-Antworten (6)

M
Mona-Lisa

12.08.2007 um 11:34 Uhr

@appletree, Mitbestimmung habt ihr auf jeden Fall und mit diesem Link könnte dein Wissensdurst gestillt werden!

http://www.uni-kiel.de/stwsh/soziales/gering-job.pdf

A
appletree

12.08.2007 um 12:52 Uhr

@Mona-Lisa

Danke.Das wichtigste weiß ich jetzt erst mal.

H
Hall

12.08.2007 um 12:55 Uhr

Bei uns fallen aushilfen untr 2 monaten beschäftigung nicht in die Entscheidung des Br. Geringfügige sind zu vereinbaren-ist das denn bei euch sinnvoll?

A
appletree

12.08.2007 um 13:02 Uhr

@ Hall Was ist denn heute noch,bei welchem AG sinnvoll? Scherz beiseite. Es wurde gemunkelt, das Geringfügige eingestellt werden sollen.Ist bis jetzt aber noch nicht soweit gekommen, aber man will ja auf alles vorbereitet sein.

L
Lotte

12.08.2007 um 13:07 Uhr

Hall, bei Deinen Antworten frage ich mich ja, ob Ihr den BR mehr so als Hobby oder wirklich als ernsthafte Angelegenheit begreift? ;-)

C
Casanova

12.08.2007 um 13:10 Uhr

Hall.

ihr habt da ein recht triviales aber unschönes Problem...

http://www.sza-online.de/index.php?id=20

§ 1 a Anzeige der Überlassung -Ausnahme Baugwerbe unter 50 MA 12 Monate..

dann seit ihr also Baugewerbe?

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