W.A.F. LogoSeminare

Freistellung zur Schulung für den Wahlvorstand?

K
Kristin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo :)

Ich bin gewähltes Ersatzmitglied im Wahlvorstand (Betrieb ca. 160 Mitarbeiter und noch ohne BR).

Nun geht bei uns im Wahlvorstand das Gerücht um, dass man für die Wahlvorstandsschulung vom Arbeitgeber einen Tag freigestellt werden muss - aber jeder weitere Tag muss nicht vom Arbeitgeber genehmigt werden !? Jetzt kam die Befürchtung auf, dass dann Urlaubstage für jeden weiteren Schulungstag eingesetzt werden müssten. Für mich klingt das ein wenig absurd, will da aber auch lieber auf Nummer sicher gehen.

Wieviel Schulung muss der Arbeitgeber genehmigen? Was gibt es da zu beachten? Gibt es bei den Schulungskosten ein "maximum" ?

Ich freue mich über jeden Rat :)

Viele Grüße Kristin

6.91702

Community-Antworten (2)

S
Sternburg

10.08.2007 um 16:16 Uhr

zum Glück ist das auch nur ein gerücht - vergesst es ganz schnell :-)

Der Arbeitgeber hat die Kosten der Wahl zu tragen. Versäumnis von Arbeitszeit, die zur Ausübung des Wahlrechts, zur Betätigung im Wahlvorstand oder zur Tätigkeit als Vermittler erforderlich ist, berechtigen nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts. (§ 20 Abs. 3 BetrVG - Wahlschutz und Wahlkosten)

Im Fitting steht dazu noch folgendes: "Hierzu gehören auch Kosten einer notwendigen und angemessenen Schulung der Mitgl. des Wahlvorst. ..."

Weiterhin: "Soweit es die Erfüllung der Aufgaben erforderlich macht, sind alle mitglieder des Wahlvorst. von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien. Hier gilt das gleiche wie bei BRMitgl. Das Arbeitsentgelt für eine hierdurch bedingte erforderliche Versäumnis der Arbeitszeit ist vom AG weiterzuzahlen. (...) DaS Arbeitsentgelt ist auch dann fortzuzahlen, sowiet die Mitgl. des Wahlvorst. Arbeitszeit infolge einer notwendigen und angemessenen Schulung zum Zwecke einer ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung der Wahl versäumen."

Also alles sehr eindeutig geregelt :-)

Ich wünsche Euch viel Erfolg bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl und allen anderen hier in Schönes Wochenende!

P
Petrus

10.08.2007 um 16:38 Uhr

Die "Zauberworte" heißen wohl 'angemessen' und 'notwendig'. Wenn niemand von Euch bislang Erfahrung als Wahlvorstand einer BR-Wahl hat, ist die Notwendigkeit wohl offensichtlich. Was ist nun angemessen? Im Zeitraum vor den regelmäßigen BR-Wahlen haben alle Seminaranbieter entsprechende Angebote im Programm. Wenn ich mich recht entsinne, gingen die über 1,5 Tage. Zur Zeit dürfte das Angebot eher dünn sein - wenn ihr nur einen Anbieter findet und der hat nur eine 2-Tage-Schulung, müsste das auch passen. Die Alternative wäre eine Inhouse-Schulung (wird über alle Seminaranbieter vermittelt). Da dies meist sehr intensiv ist, könnte das sogar mit 1 Tag klappen. Also macht Euch erstmal schlau, was es überhaupt gibt - und im Zweifelsfall fragt nochmal hier im Forum, bevor ihr Gerüchten glaubt...

Ihre Antwort