Hallo :)

Ich bin gewähltes Ersatzmitglied im Wahlvorstand (Betrieb ca. 160 Mitarbeiter und noch ohne BR).

Nun geht bei uns im Wahlvorstand das Gerücht um, dass man für die Wahlvorstandsschulung vom Arbeitgeber einen Tag freigestellt werden muss - aber jeder weitere Tag muss nicht vom Arbeitgeber genehmigt werden !?
Jetzt kam die Befürchtung auf, dass dann Urlaubstage für jeden weiteren Schulungstag eingesetzt werden müssten.
Für mich klingt das ein wenig absurd, will da aber auch lieber auf Nummer sicher gehen.

Wieviel Schulung muss der Arbeitgeber genehmigen? Was gibt es da zu beachten? Gibt es bei den Schulungskosten ein "maximum" ?

Ich freue mich über jeden Rat :)

Viele Grüße
Kristin