Geldbuße für Mitarbeiter - hat der BR Möglichkeiten zum Einspruch?
Guten Morgen Liebe Kollegen,
zu folgendem Sachverhalt hätte ich gerne gewusst, inwieweit der BR Möglichkeiten zum Einspruch hat: In unserer Firma arbeiten die MA des Customerservice bis 18:00Uhr, in der Regel sind Sie auch die letzten die das Büro verlassen und das Gebäude abschliessen und die Alarmanlage einschalten. Nun ist es 2 mal vorgekommen, dass sich noch Personen anderer Abteilungen im Gebäude aufhielten und die eingeschaltete Alarmanlage den Sicherheitsdienst alamierte und diese daraufhin das Gebäude kontrollierte. Dies wird vom Sicherheitsdienst in Rechnung gestellt, Kosten für jeden Alarm 89.-€. Nun werden die MA des Customerservice angehalten sich vor dem Verlassen des Gebäudes zu versichern, dass sich niemand mehr im Büro aufhält. Sollte es dennoch zu einem Alarm kommen, so sollen dem MA die Kosten in Höhe von 89,-€ in Rechnung gestellt werden. Ist dies zulässig? und ist dies eine Zustimmungspflichtige Massnahme?
Vielen dank schon mal für eure Antworten.
mfg Christian
Community-Antworten (2)
10.08.2007 um 12:45 Uhr
Christian, das kommt darauf an, ob dem MA grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Gib mal bei Google "Arbeitnehmerhaftung" ein.
10.08.2007 um 15:19 Uhr
Christian, wenn Du in die Suchfunktion Arbeitnehmerhaftung eingibst, findest Du u.a. ein Urteil dazu.
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