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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsbuße (für MA, der ohne Helm im Bereich angetroffen wird) - ja oder nein?

E
Edelweis
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns gibt es einen Bereich, in dem Helmpflicht gilt (Interne Anordnung wegen Sicherheit, kein behördlicher oder gesetzlicher zwingender Grund) ). Jetzt will die GL jeden MA, der ohne Helm im Bereich angetroffen wird, mit einer Geldbuße von 5,--Euro belegen. Das ist doch eine Betriebsbuße- oder ? Wer hat Erfahrung mit so etwas und kann uns helfen (ich fürchte unser BRV fährt voll darauf ab und wird dies zur Entscheidung vorlegen.)Ich habe gegen die Verhängung solcher Strafen Bedenken- Wer kontrolliert das und wie usw. Es wäre schön, wenn mir jemand Tipps geben würde, wie wir mit diesem Antrag der GF umgehen sollen.

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Community-Antworten (5)

L
Lotte

30.07.2007 um 16:38 Uhr

Edelweis, m.E. ist es egal, ob es eine behördliche Vorschrift gibt oder nicht, Betriebsbuße bleibt es so oder so. Durchzusetzen ist diese aber nur mit dem BR, da dies unter §87 (1) Punkt 1 BetrVG fällt. Beim Däubler findest Du unter RN 56ff und beim Fitting unter 76ff einiges zum Thema. Ob diese Betriebsbuße, falls beim BR irgendwann durchgesetzt, vor Gericht Bestand hat, gilt individualrechtlich zu klären.

K
Konrad

30.07.2007 um 17:33 Uhr

@Edelweis Wer ist befugt das Bußgeld einzutreiben ? Was geschieht mit dem vereinnahmten Bußgeld? Darf nur einer betrieblichen oder einer gemeinnützigen Wohlfahrtseinrichtung zugute kommen.

ergänzend zu @Lotte würde es mir als BR genau überlegen, ob BR als „Betriebsjustiz“ auftreten sollte, mit möglicherweise unwirksamer Rechtssituation, wenn nicht mal ein behördlicher oder gesetzlicher zwingender Sachgrund vorliegt.

B
betriebsratten

30.07.2007 um 18:00 Uhr

Sehe es ein wenig differenzierter. Ich weiss, dass Persönliche Schutzausrüstung, so auch Helme, bei KollegInnen nicht sehr beliebt ist. Bist Du sicher dass es keine Auflage der Gewerbeaufsicht oder der Berufsgenossenschaft ist? Oder eine zwingende Empfehlung aufgrund ener Gefährdungsbeurteilung?

Bei der "Geldstrafe/Betriebsbuße " kenne ich mich nicht aus, da halte ich die Klappe zu.

P
peters

31.07.2007 um 00:45 Uhr

@betriebsratten

es mag eine Vorschrift sein, Schutzkleidung zu tragen, aber keine Berufsgenossenschaft kann vorschreiben, dass ein Verstoß dagegen Geld kostet. Der Arbeitgeber könnte es aber als Verstoß gegen Arbeitspflichten betrachten und mit Abmahnung reagieren.

Eine Geldbuße sollte wie schon erwähnt nur unter Beteiligung des BR möglich sein und ich hätte dabei die gleichen Bedenken wie Lotte und Konrad.

Vielleicht würde eine Schulung zum Thema Arbeitsschutz was bringen. Womöglich mit eine paar realistischen Fotos von Menschen, die ohne Schutzkleidung einen Arbeitsunfall hatten.

K
kandesbutzler

31.07.2007 um 14:12 Uhr

Habt Ihr keine Sicherheitsfachkraft oder Beauftragten der das für euch klären kann- wie der Bereich einzuordnen ist ?

Ich kenne keinen AG dem es Spass macht PSA für MA zu kaufen wenn das unnötig wäre ( rein aus Kostengründen - Sicherheit mal außen vor )

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