Erstellt am 30.07.2007 um 14:38 Uhr von Lotte
Edelweis,
m.E. ist es egal, ob es eine behördliche Vorschrift gibt oder nicht, Betriebsbuße bleibt es so oder so. Durchzusetzen ist diese aber nur mit dem BR, da dies unter §87 (1) Punkt 1 BetrVG fällt.
Beim Däubler findest Du unter RN 56ff und beim Fitting unter 76ff einiges zum Thema.
Ob diese Betriebsbuße, falls beim BR irgendwann durchgesetzt, vor Gericht Bestand hat, gilt individualrechtlich zu klären.
Erstellt am 30.07.2007 um 15:33 Uhr von Konrad
@Edelweis
Wer ist befugt das Bußgeld einzutreiben ? Was geschieht mit dem vereinnahmten Bußgeld?
Darf nur einer betrieblichen oder einer gemeinnützigen Wohlfahrtseinrichtung zugute kommen.
ergänzend zu @Lotte würde es mir als BR genau überlegen, ob BR als „Betriebsjustiz“
auftreten sollte, mit möglicherweise unwirksamer Rechtssituation, wenn nicht mal ein behördlicher oder gesetzlicher zwingender Sachgrund vorliegt.
Erstellt am 30.07.2007 um 16:00 Uhr von betriebsratten
Sehe es ein wenig differenzierter. Ich weiss, dass Persönliche Schutzausrüstung, so auch Helme, bei KollegInnen nicht sehr beliebt ist. Bist Du sicher dass es keine Auflage der Gewerbeaufsicht oder der Berufsgenossenschaft ist? Oder eine zwingende Empfehlung aufgrund ener Gefährdungsbeurteilung?
Bei der "Geldstrafe/Betriebsbuße " kenne ich mich nicht aus, da halte ich die Klappe zu.
Erstellt am 30.07.2007 um 22:45 Uhr von peters
@betriebsratten
es mag eine Vorschrift sein, Schutzkleidung zu tragen, aber keine Berufsgenossenschaft kann vorschreiben, dass ein Verstoß dagegen Geld kostet.
Der Arbeitgeber könnte es aber als Verstoß gegen Arbeitspflichten betrachten und mit Abmahnung reagieren.
Eine Geldbuße sollte wie schon erwähnt nur unter Beteiligung des BR möglich sein und ich hätte dabei die gleichen Bedenken wie Lotte und Konrad.
Vielleicht würde eine Schulung zum Thema Arbeitsschutz was bringen. Womöglich mit eine paar realistischen Fotos von Menschen, die ohne Schutzkleidung einen Arbeitsunfall hatten.
Erstellt am 31.07.2007 um 12:12 Uhr von kandesbutzler
Habt Ihr keine Sicherheitsfachkraft oder Beauftragten der das für euch klären kann- wie der Bereich einzuordnen ist ?
Ich kenne keinen AG dem es Spass macht PSA für MA zu kaufen wenn das unnötig wäre ( rein aus Kostengründen - Sicherheit mal außen vor )