Erstellt am 09.08.2007 um 07:28 Uhr von Mona-Lisa
@chefbaer,
unabhängig von der Grösse (?) eures Betriebsrats steht dir keine "doppelte Version" der Fachliteratur zu....
Wenn du dich so schnell wie möglich in die Materie einarbeiten willst, gehört dazu aber vorrangig eine erste Schulung des BetrVG!
Viel Glück und ein dickes Fell!
Erstellt am 09.08.2007 um 07:36 Uhr von HF
@Mona-Lisa,
das stimmt nicht so ganz was du da sagst.
"Arbeits- und sozialrechtliche Gesetzestexte und Gesetzessammlungen
Hierunter fallen Einzelausgaben bzw. Text-sammlungen der wichtigsten arbeits- und sozialrechtlichen Gesetze wie z.B. BetrVG, ArbGG, KSchG, SchwbG, JArbSchG, MuSchG, BUrlG, GewO, EFzG, AZG (vollständige Aufzählung vgl. Fitting 20. Auflage 2000 § 40 Rn. 92). Dazu zählt z.B. von Kittner der Band "Arbeits- und Sozialordnung", die dtv-Sammlung "Arbeitsgesetze" und die "Kündigungsvorschriften im Arbeitsrecht" von v.Hoyningen-Huene.
Der 7. Senat des BAG hat entschieden, dass jedes Mitglied des Gremiums Anspruch auf eine solche Textsammlung hat (BAG vom 24.01.1996 - 7 ABR 22/95)."
dieses kann ich euch auch nur nahe legen, jeder muss selbständig in Literatur lesen und sich weiterbilden können und nicht 2-3 lesen zusammen das BetrVG ;)
Erstellt am 09.08.2007 um 08:00 Uhr von Mona-Lisa
@HF,
stand das "...stv...." vorher auch schon in der Frage? Wenn ja, werd ich mein Monokel mal einer gründlichen Reinigung unterziehen.... ;-))
@chefbaer,
dann hat "HF" nicht unrecht mit seinem Einwand. Ist eine beliebte Aussage der AG's, dass ja Fachliteratur jedem BR im BR-Büro zur Verfügung steht und dort studiert werden kann....
ergänzend zu "HF",
nachzulesen im § 40 BetrVG - III. Sachaufwand und Büropersonal DKK, RN. 112 ff