Erstellt am 08.08.2007 um 20:48 Uhr von DonJohnson
Hallo Icke.
Also MR Mitgliedern dürfen durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit keine Nachteile also Unkosten entstehen. Das steht im BetrVG.
Hoffe geholfen zu haben
Erstellt am 08.08.2007 um 20:50 Uhr von Kölner
@Icke007
Das kann man den BRM schon vergällen. Eine betriebliche Reisekosten-/Reisezeitregelung würde dem einen Riegel vorschieben.
Aber das wollte ich ja gar nicht schreiben. Sonst liest noch ein böser AG mit.
Erstellt am 08.08.2007 um 20:58 Uhr von DonJohnson
stimmt Kölner, darum steht im §40 BetrVG Abs. 1 "die durch die Tätigkeit des BR entstehenden Kosten trägt der AG. Seminare gehören zur BR Arbeit wenn sie solche nach §37 Abs 6 sind. Und das beste ist, wenn ein BR gut geschult ist, kann er ja eine positive BV für alle AN abschließen, die Reisekosten dementsprechend regeln. Viele Betriebe haben für Fortbildungsmaßnahmen eigentlich eh einen gültigen TV, damit ist doch auch alles abedeckt - zumindest in der Regel!
Erstellt am 09.08.2007 um 10:48 Uhr von ego112
Meine letzte Rechtsauskunft im Zusammenhang Seminar und Fahrtzeit zum Seminar war eindeutig negativ für den BR. Aussage per Telefon, von der W.A.F.: Anfahrt und Rückfahrt sind definitiv keine Arbeitszeit. Die W.A.F. gab mir noch eine Telefonnummer eines Anwaltes in Berlin. Auch dort war die Auskunft die gleiche.
Erstellt am 09.08.2007 um 11:01 Uhr von Kölner
@ego112
Die gute W.A.F. gibt solche Aussagen?
@Don Johnson
Unser aller § 40 BetrVG funktioniert nur in soweit, als das er nicht mit dem § 78 BetrVG in Konflikt gerät. Demnach philosophiere ich nunmehr, inwiefern Deine Aussage eine absolute selbige ist.
Erstellt am 09.08.2007 um 11:37 Uhr von ego112
@Kölner
jo, macht sie.
Hintergrund!Es ging dabei um Übernachtung am Seminarort in der näheren Umgebung. BR hat kein Auto, hätte also mit dem Zug bzw. Leihwagen fahren müssen. Argumente meinerseits gegenüber AG "Kosten". Als da wären: Zeit von der Haustür zum Bahnhof, bis abends Einstieg ins eigene Haus. Plus Fahrgeld. Kosten dagegen, Übernachtung.
Der AG sah dieses nicht ein und ich informierte mich telefonisch. Schon erwähntes kam dabei raus.