Gleichbehandlung Wegezeiten?
Warum bekommen Betriebsratmitglieder bei einer Tagung die Arbeitszeit von der Tür bis zur Tür angerechnet (Mehrstunden). Nicht Mitglieder bei einer Dienstreise nur die Regelarbeitszeit. Wir haben eine Dienstvereinbarung wo eine Dienstreise als Regelarbeitszeit geregelt ist. Wieso gibt es solche Unterschiede? Wo steht so etwas geschrieben?
Community-Antworten (6)
08.08.2007 um 22:48 Uhr
Hallo Icke.
Also MR Mitgliedern dürfen durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit keine Nachteile also Unkosten entstehen. Das steht im BetrVG.
Hoffe geholfen zu haben
08.08.2007 um 22:50 Uhr
@Icke007 Das kann man den BRM schon vergällen. Eine betriebliche Reisekosten-/Reisezeitregelung würde dem einen Riegel vorschieben. Aber das wollte ich ja gar nicht schreiben. Sonst liest noch ein böser AG mit.
08.08.2007 um 22:58 Uhr
stimmt Kölner, darum steht im §40 BetrVG Abs. 1 "die durch die Tätigkeit des BR entstehenden Kosten trägt der AG. Seminare gehören zur BR Arbeit wenn sie solche nach §37 Abs 6 sind. Und das beste ist, wenn ein BR gut geschult ist, kann er ja eine positive BV für alle AN abschließen, die Reisekosten dementsprechend regeln. Viele Betriebe haben für Fortbildungsmaßnahmen eigentlich eh einen gültigen TV, damit ist doch auch alles abedeckt - zumindest in der Regel!
09.08.2007 um 12:48 Uhr
Meine letzte Rechtsauskunft im Zusammenhang Seminar und Fahrtzeit zum Seminar war eindeutig negativ für den BR. Aussage per Telefon, von der W.A.F.: Anfahrt und Rückfahrt sind definitiv keine Arbeitszeit. Die W.A.F. gab mir noch eine Telefonnummer eines Anwaltes in Berlin. Auch dort war die Auskunft die gleiche.
09.08.2007 um 13:01 Uhr
@ego112 Die gute W.A.F. gibt solche Aussagen?
@Don Johnson Unser aller § 40 BetrVG funktioniert nur in soweit, als das er nicht mit dem § 78 BetrVG in Konflikt gerät. Demnach philosophiere ich nunmehr, inwiefern Deine Aussage eine absolute selbige ist.
09.08.2007 um 13:37 Uhr
@Kölner jo, macht sie. Hintergrund!Es ging dabei um Übernachtung am Seminarort in der näheren Umgebung. BR hat kein Auto, hätte also mit dem Zug bzw. Leihwagen fahren müssen. Argumente meinerseits gegenüber AG "Kosten". Als da wären: Zeit von der Haustür zum Bahnhof, bis abends Einstieg ins eigene Haus. Plus Fahrgeld. Kosten dagegen, Übernachtung. Der AG sah dieses nicht ein und ich informierte mich telefonisch. Schon erwähntes kam dabei raus.
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