Hallo,

wir haben für eine Kollegin eine BR-Schulung beschlossen und bei GF um Freistellung / Übernahmeerklärung für die Kosten gebeten.

Die Kollegin will aus familiären Gründen (sie hat 2 kleine Kinder) jeweils morgens zum Schulungsort fahren und abends wieder nach Hause.

Nun schreibt GL folgendes:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
bevor ich den Antrag in der gestellten Form (Tägliche Anfahrt) freigeben kann, benötige ich folgenden Kostenvergleiche

1. Übernachtungskosten
2. Kosten für Leihwagen und Benzin (Wegezeiten gehen nicht zu Lasten der Firma)"

Hat GF das Recht, die Fahrtkosten zu verweigern, selbst wenn diese höher wären als die Übernachtungskosten?

Und: Was bedeutet "Wegezeiten gehen nicht zu Lasten der Firma." ? Muss die Anfahrtszeit zum Schulungsort nicht wie Arbeitszeit bezahlt werden? Die Kollegin könnte ja morgens auch erst zur Firma kommen, dort anstempeln, abends nach der Schulung wieder zur Firma und wieder ausstempeln...