Zensur bei Aushang von Betriebsvereinbarung?
Die Standortleitung hat die Vorstellung dem BR vorschreiben zu dürfen Teile einer Betriebsvereinbarung nicht in den öffentlichen Aushang zu geben, dies betrifft insbesondere Anhänge zur BV, in denen Details stehen die die Mitarbeiter so nicht zu sehen bekommen sollen.
Ist dies dem AG erlaubt?
Community-Antworten (4)
08.08.2007 um 20:37 Uhr
Hallo Seneca.
§77 Abs.2 Satz 3 besagt: "der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarung an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen." Ich denke das sagt alles. Aber ncoh mal erklärt bedeutet das, dass jeder AN die Möglichkeit haben muß, die BV einzusehen. Die ganze selbstverständlich und nicht nur einen Teil davon!
09.08.2007 um 08:15 Uhr
Woher sollte der AN auch wissen, dass die BV gilt wenn er sie nicht einsehen darf?
11.08.2007 um 10:41 Uhr
Es geht hier um "Anhänge" zur BV in denen gewissen Punkte detailiert geregelt werden.
Meine Meinung ist es auch dass hier §77 gilt aber es gibt Dinge in dieser BV die, die Qualitätskontrolle am Standort regeln und die durch vollständiges Bekanntwerden eben diese Qualitätskontrolle in ihrer Wirksamkeit behindern würden (den Standpunkt des AG kann ich sogar nachvollziehen).
Die Frage ist jedoch ob der BR im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit einer nur teilweisen Veröffentlichung der BV überhaupt zustimmen darf, oder ob er damit gegen das BetrVG verstossen würde, bzw dies ein Grund wäre dem BR ein Pflichtversäumniss oder grobe Pflichtverletzung vorzuwerfen.
11.08.2007 um 11:22 Uhr
"seneca", ...eben diese Qualitätskontrolle in ihrer Wirksamkeit behindern würden (den Standpunkt..... das muß ich nicht verstehen, oder?
Macht es doch ganz einfach. Hinweis am Schwarzen Brett " Die BV " sind beim BR im BR Zimmer jederzeit einzusehen. Mal sehen wie groß der Ansturm ist!
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