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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zensur für Schreiben an Belegschaft?

B
Baehr6
Jan 2018 bearbeitet

Hallo in die Runde, unser BR möchte ein Schreiben an die Belegschaft geben und dies an die Lohnabrechnung heften lassen. Nun bekommen wir aus dem Bereich, der dies eigentlich macht( Personalabteilung), gesagt das es nur mit Genehmigung der GF geht. Frage: Ist dies so richtig, das wir unsere Schreiben für die Belegschaft von der Zensur der GF abhängig machen müssen oder gibt es im Gesetz irgendwo eine Regelung die es uns ermöglicht dies zu tun.

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Community-Antworten (4)

S
spider

11.09.2006 um 12:07 Uhr

Ihr müsst eure Schreiben natürlich nicht von der GF zensieren lassen. Ließ mal im Fitting § 40 RN 115 bis 118 nach.

K
Kölner

11.09.2006 um 12:11 Uhr

@spider Aber ob das Schreiben an die Gehaltsabrechnung geheftet werden sollte...?

E
Edelweis

11.09.2006 um 12:13 Uhr

WIr hatten auch so einen Fall. Dieser ließ sich einfach klären, die GF sollte und wollte den Inhalt nicht zensieren , sondern die Personalabteilung wollte den damit verbundenen Mehraufwand genehmigt haben(Jede Abrechnung nehmen,ANhang anheften usw.).Ein kurzes sachliches Gespräch hat gereicht,vielleicht ist es bei Euch ähnlich oder habt Ihr konkrten Grund zuur Annahme, dass Zensur statfinden soll?

S
spider

11.09.2006 um 12:33 Uhr

Kölner, "ob das Schreiben an die Gehaltsabrechnung geheftet werden sollte?" Bei uns im Betrieb handhaben wir das anders (z.B. Intranet, schwarzes Brett, Schreiben an alle Abteilungen, usw.). Dadurch entsteht für den Betriebsrat zwar ein erheblicher Mehraufwand, aber für die Beschäftigten ist klar ersichtlich von wem das Schreiben kommt.

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