Erstellt am 11.09.2006 um 10:07 Uhr von spider
Ihr müsst eure Schreiben natürlich nicht von der GF zensieren lassen. Ließ mal im Fitting § 40 RN 115 bis 118 nach.
Erstellt am 11.09.2006 um 10:11 Uhr von Kölner
@spider
Aber ob das Schreiben an die Gehaltsabrechnung geheftet werden sollte...?
Erstellt am 11.09.2006 um 10:13 Uhr von Edelweis
WIr hatten auch so einen Fall. Dieser ließ sich einfach klären, die GF sollte und wollte den Inhalt nicht zensieren , sondern die Personalabteilung wollte den
damit verbundenen Mehraufwand genehmigt haben(Jede Abrechnung nehmen,ANhang anheften usw.).Ein kurzes sachliches Gespräch hat gereicht,vielleicht ist es bei Euch ähnlich oder habt Ihr konkrten Grund zuur Annahme, dass Zensur statfinden soll?
Erstellt am 11.09.2006 um 10:33 Uhr von spider
Kölner,
"ob das Schreiben an die Gehaltsabrechnung geheftet werden sollte?" Bei uns im Betrieb handhaben wir das anders (z.B. Intranet, schwarzes Brett, Schreiben an alle Abteilungen, usw.). Dadurch entsteht für den Betriebsrat zwar ein erheblicher Mehraufwand, aber für die Beschäftigten ist klar ersichtlich von wem das Schreiben kommt.