W.A.F. LogoSeminare

Ablehnung einer Kündigung - aufgrund eines vom AG verschuldeten Informationsdefinzites?

M
metadron
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin mit 5maliger Befristung kann nicht mehr weiterbeschäftigt werden. Der Vertrag läuft also aus. Die Kollegin klagt auf Entfristung und bekommt recht. Der AG kündigt daraufhin der Kollegin betriebsbedingt. Da unser AG stets sehr zurückhaltend mit den Unterlagen ist die er dem BR zur Verfügung stellt, haben wir keine Einsicht in den Personal- und Stellenplan. Wir können also garnicht beurteilen ob eine Möglichkeit besteht die Kollegin an andere Stelle in der Firma zu beschäftigen. Können wir aufgrund dieses vom AG verschuldeten Informationsdefinzites die Kündigungsanzeige ablehnen?

3.58503

Community-Antworten (3)

D
DonJohnson

08.08.2007 um 18:32 Uhr

Hallo Metadron.

Weger der Informationspflicht solltet ihr eh dem AG mal einen Brief schreiben, aber ablehnen solltet ihr die nach nach §102 Abs. 3 Satz 2, 3.

P
Petrus

08.08.2007 um 19:30 Uhr

Hat der ArbGeb die Auswahl gerade dieser Kollegin in der Sozialauswahl dargestellt? Wenn nicht, kommt neben den von DonJohnson genannten Punkten natürlich noch §102 (3) Nr. 1 hinzu...

S
seneca

08.08.2007 um 19:42 Uhr

Ich würde mal schnellstens eure Arbeitsweise so ändern dass ihr euren Aufgaben gemäss BetrVG auch wirklich nachkommt. Und das bedeutet Einsicht in Personalakten, Arbeitsplanung, SChichtplanung,Planstellen usw usw . Alles mitbestimmungspflichtig bzw Informationspflicht. Verweigert der AG diese Informationen oder verschleppt er diese, Abmahnung, Einigungstelle, Gericht.

Ihre Antwort