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Urlaubsanspruch nach eigener Kündigung?

D
Danny
Jan 2018 bearbeitet

Liebe KollegInnen, ein MA hat von sich aus zum 30.09.2007 gekündigt. Hat er Anspruch auf den vollen Urlaub, bei uns 30 tage, oder ist es nur der anteilige Urlaub?

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

08.08.2007 um 12:37 Uhr

@Danny Tarifvertrag?

D
der-orion

08.08.2007 um 13:22 Uhr

Hi Danny,

schau mal ins "Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer" (Bundesurlaubsgesetz)

§ 5 Teilurlaub § 6 Ausschluß von Doppelansprüchen § 13 Unabdingbarkeit (Regelung durch Tarifvertrag)

Das Gesetz findest Du hier: www(.)gesetzeiminternet(.)de

Gruß Der-Orion

D
Danny

08.08.2007 um 13:56 Uhr

Hallo Kölner, wir haben keinen tarifvertrag schöne Grüße

RH
Robin H

08.08.2007 um 14:09 Uhr

Danny, hat er den Urlaub denn schon genommen?

B
biberrat

08.08.2007 um 14:09 Uhr

Hallo Danny,

dann gilt für euch das BUrlG.§ 5 Teilurlaub.

Gruss

Biberrat

L
Lotte

08.08.2007 um 15:02 Uhr

biberrat, sorry wenn ich widerspreche:

Der §5 gilt nur, wenn die Kündigung bis zum 30.06. erfolgt! Danach hat man ohne TV Anspruch auf vollen Jahresurlaub. Aber: Der Hinweis von Orion auf §6 ist wichtig. Wenn ich auch beim neuen AG in diesem Jahr noch Urlaub nehmen möchte, sollte ich nicht beim alten AG vollen Urlaubsanspruch geltend machen.

Falls der neue AG allerdings auf das halbe Jahr Wartezeit besteht, sollte ich beim alten AG den Anspruch geltend machen. Eventuell gilt dann §7 Abs.4 BUrlG

B
biberrat

08.08.2007 um 16:12 Uhr

Danke Lotte,nach jetzt mehrmaligem Lesen einschlägiger Kommentare hab ich es begriffen. Mir war nur nicht so ganz klar, warum AN nach der Wartezeit z.B. dann 30 Tage Urlaub nehmen können, obwohl sie anschliessend ausscheiden Vollen Jahresurlaub aber nicht volles Jahr gearbeitet. Wenn Du jahrelang nur den TV anwendest(Zwölftelregelung) entgehen Dir schon mal die Grundlagen.

Danke für die Aufklärung.

Biberrat

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