Urlaubsanspruch nach eigener Kündigung?
Liebe KollegInnen, ein MA hat von sich aus zum 30.09.2007 gekündigt. Hat er Anspruch auf den vollen Urlaub, bei uns 30 tage, oder ist es nur der anteilige Urlaub?
Community-Antworten (7)
08.08.2007 um 12:37 Uhr
@Danny Tarifvertrag?
08.08.2007 um 13:22 Uhr
Hi Danny,
schau mal ins "Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer" (Bundesurlaubsgesetz)
§ 5 Teilurlaub § 6 Ausschluß von Doppelansprüchen § 13 Unabdingbarkeit (Regelung durch Tarifvertrag)
Das Gesetz findest Du hier: www(.)gesetzeiminternet(.)de
Gruß Der-Orion
08.08.2007 um 13:56 Uhr
Hallo Kölner, wir haben keinen tarifvertrag schöne Grüße
08.08.2007 um 14:09 Uhr
Danny, hat er den Urlaub denn schon genommen?
08.08.2007 um 14:09 Uhr
Hallo Danny,
dann gilt für euch das BUrlG.§ 5 Teilurlaub.
Gruss
Biberrat
08.08.2007 um 15:02 Uhr
biberrat, sorry wenn ich widerspreche:
Der §5 gilt nur, wenn die Kündigung bis zum 30.06. erfolgt! Danach hat man ohne TV Anspruch auf vollen Jahresurlaub. Aber: Der Hinweis von Orion auf §6 ist wichtig. Wenn ich auch beim neuen AG in diesem Jahr noch Urlaub nehmen möchte, sollte ich nicht beim alten AG vollen Urlaubsanspruch geltend machen.
Falls der neue AG allerdings auf das halbe Jahr Wartezeit besteht, sollte ich beim alten AG den Anspruch geltend machen. Eventuell gilt dann §7 Abs.4 BUrlG
08.08.2007 um 16:12 Uhr
Danke Lotte,nach jetzt mehrmaligem Lesen einschlägiger Kommentare hab ich es begriffen. Mir war nur nicht so ganz klar, warum AN nach der Wartezeit z.B. dann 30 Tage Urlaub nehmen können, obwohl sie anschliessend ausscheiden Vollen Jahresurlaub aber nicht volles Jahr gearbeitet. Wenn Du jahrelang nur den TV anwendest(Zwölftelregelung) entgehen Dir schon mal die Grundlagen.
Danke für die Aufklärung.
Biberrat
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