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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abstimmung im BR bei Einstellungen

A
Akku
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

hier eine kurze Frage zum Abstimmungsprozedere: Lassen sich Abstimmungen im BR schriftlich (auch per FAX oder Mail) herbeiführen? Im konkreten Fall ging es um die Mitbestimmung bei einer Personaleinstellung. Um nicht kurzfristig eine Sondersitzung einberufen zu müssen und um schnellstmöglich die Zustimmung erteilen zu können (Stichwort Arbeitsmarkt, Fachkräftemangel) würde ich dafür plädieren. Ist dies strittig, oder o.K.?

Welche konkreten rechtlichen Bedingugen werden an den Antrag der GL bezüglich Mitbestimmung bei Einstellungen und kündigungen gestellt?

Vielen Dank im Voraus!

6.23704

Community-Antworten (4)

S
Sternburg

19.07.2007 um 14:44 Uhr

Zu Teil eins deiner Frage: Es ist unstrittig nicht ok!

Fitting, 22. Auflage, § 33 BetrVG Rn. 20, 21: "Beschlüsse des BR können grundsätzlich nur auf einer ordnungsgemäßen Sitzung gefasst werden, nicht etwa auf den monatlichen Besprechungen zwischen ArbGeb und BR oder sonstigen Zusammenkünften des BR" "Eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist unzulässig. (...) Außerdem hat der Beschlussfassung eine mündliche Beratung vorauszugehen (...) Aus demselben Grunde ist auch eine fernmündliche, schriftliche, telegrafische oder auf sonstigem elektronischen Wege erfolgte Beschlussfassung unzulässig."

P
Petrus

19.07.2007 um 14:48 Uhr

Ein Beschluss des BR bedarf einer realen Sitzung (also nicht am Telefon, Fax oder im Internet) mit entsprechender Einladung, Tagesordnung, etc. Und abstimmen können dort nur körperlich anwesende Mitglieder (ggf. Ersatzmitglieder). Es ist also nicht strittig - sondern schlicht und ergreifend nicht erlaubt. Die rechtlichen Bedingungen für Einstellung und Kündigung finden sich in den §§ 99, 100, 102, 103 BetrVG, die zu den Schulungen im §37(6) BetrVG. Und Schulung tut wohl dringend not.

R
rolfo2

19.07.2007 um 15:54 Uhr

@ akku Die Mitbestimmungsrechte bei Einstellungen kann auch auf einen Ausschuß ( Betriebsausschuss ) oder den freigestellten BR übertragen werden

S
see-see

20.07.2007 um 11:58 Uhr

Zu 68764:

Genau: Siehe Fitting § 33 RN 21a.

Aber: Wie wird so ein Ausschuss gebildet? § 28 ist auf Betriebe mit über 100 MAs beschränkt...

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