Bin Neu im Forum, aber nicht unwissend, trotzdem hier mein Problem-/Fallbeispiel :

AN beginnt Nachtschicht Sonntag 22:00 ( 8 Stunden an 5 Abeitstagen).
AN meldet sich Mittwoch abend krank, geht Donnerstag zum Arzt, bekommt AU über Donnerstag und Freitag vom Arzt da Arzt nicht "rückwirkend" krank schreiben darf.
AG bezahlt die geleisteten Stunden von Mitwoch 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr nicht, da AN "abwesend" obwohl er gearbeitet hat, begründet dies mit dem Schicht-/Arbeitsbeginn.

Alles klaro ?

Gruss
Valiani