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Beginn der ENTGELTFORTZAHLUNG - bei AU während der Nachtschicht?

V
Valiani
Jan 2018 bearbeitet

Bin Neu im Forum, aber nicht unwissend, trotzdem hier mein Problem-/Fallbeispiel :

AN beginnt Nachtschicht Sonntag 22:00 ( 8 Stunden an 5 Abeitstagen). AN meldet sich Mittwoch abend krank, geht Donnerstag zum Arzt, bekommt AU über Donnerstag und Freitag vom Arzt da Arzt nicht "rückwirkend" krank schreiben darf. AG bezahlt die geleisteten Stunden von Mitwoch 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr nicht, da AN "abwesend" obwohl er gearbeitet hat, begründet dies mit dem Schicht-/Arbeitsbeginn.

Alles klaro ?

Gruss Valiani

6.21303

Community-Antworten (3)

L
Lotte

08.08.2007 um 02:03 Uhr

Valiani, was macht der AG mit den Stunden am Mittwochabend von 22.00h bis 0.00h?

Den Lohn für die geleistete Arbeit muss der AN m.E. bekommen, aber wieso sollte er überhaupt Lohneinbuße haben?

V
ValianiII

08.08.2007 um 11:28 Uhr

Hallo Lotte,

Danke für Deine Nachricht, es geht mir aber die um die Entgeldfortzahlung für den Mittwoch, die will der AG nicht zahlen obwohl eine AU für diesen Tag da ist.

Lt. AG ist Schichtbeginn für Mittwoch bereits am Dienstag 22:00 Uhr und da für Dienstag keine AU vorliegt gibt es auch keine Entgeldfortzahlung für die gesamte Schicht ( Dienstag 22:00 Uhr bis Mittwoch früh 06.00 Uhr ).

Meinst Du dass ist okay ?

Gruss ValianiII

L
Lotte

08.08.2007 um 13:30 Uhr

Valiani, Das EntgFG geht nicht nach Schichten, sondern nach Tagen!

Das ergibt sich z.B. aus EntgFG §5 Abs. 1. Auch die AU-Bescheinigung schreibt ja Tageweise krank und nicht Schichtweise. Es sei denn Euer TV legt die Fortzahlung anders fest. Ansonsten beschreibt §7 des EntgFG wann der AG die Zahlung verweigern kann. Aber wie §5 schon sagt, muss der Nachweis erst nach drei Tagen vorliegen oder verlangt Euer AG den Nachweis schon am ersten Tag?

Aber dass, was der AG nicht bezahlen will, wurde doch gearbeitet, oder? Das ist doch völlig hanebüchen! Der Dienstag wird bezahlt weil gearbeitet und der Mittwoch, weil das EntgFG gilt.

Ist allerdings Individualrecht, der BR kann nur im Rahmen des §80 tätig werden.

Bei Nachtwachen ergibt sich immer das Problem, dass die Schichten tagesübergreifend sind. So muss ich als NW bereit sein, nachts um 0.00h den Dienst anzutreten, wenn die Krankschreibung z.b. bis Mittwoch datiert ist.

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