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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlunterlagen / Protokolle - Wie lange aufbewahren?

D
doubter
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir sind ein BR aus 9 Mitarbeitern und fragen uns/euch: 1.)Wie lange müssen wir BR-Wahlunterlagen aufbewahren ? 2.)Wie lange müssen wir Protokolle aufbewahren ? 3.)Oder können wir das einfach per § 36 Geschäftsordnung selbst festlegen ? 4.)Wo genau ist das nachzulesen ? Vielen Dank für Eure Mühe

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Community-Antworten (2)

N
Nemeth

07.08.2007 um 16:51 Uhr

@doubter

erstmal zu 1) Siehe § 19 Wahlordnung :

Der BR hat die Wahlakten mindestens bis zur Beendigung seiner Amtszeit aufzubewahren.

zu 2)

Ist, denke ich nicht so einfach. Auf einem Link von W.A.F. habe ich die Aussage 10 Jahre gefunden, auf jeden Fall so lange wie sie in evtl. späteren Rechtssachen benötigt werden. Das könnte unter Umständen noch länger sein.

K
Konrad

07.08.2007 um 17:59 Uhr

@doubter zu 1) siehe @Nemeth

zu 4) siehe Handelsgesetzbuch (HGB § 257 ff)

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