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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

zeitweilige Verhinderung

A
Andi253
Mrz 2019 bearbeitet

Guten Morgen in die Runde,

Folgender Sachverhalt: In unserem Betrieb, in der Logistikbranche, gibt es im Laufe des Jahres in unterschiedlichen Bereichen mal mehr, mal weniger zu tun. Je nach Aufkommen werden die Mitarbeiter in den Bereichen hin und her "geschoben". Jeder Bereich hat unterschiedliche Kostenstellen. Das heisst, wird ein Mitarbeiter in einen anderen Bereich "versetzt", kommt eine Anhörung vom AG zum geplanten Kostenstellenwechsel. Der Mitarbeiter muss dann nicht manuell die Kostenstelle am Terminal zur Zeiterfassung wechseln. Läuft alles gut. Die Mitarbeiter machen da auch alle mit. Diese Anhörungen zum Kostenstellenwechsel sind eigentlich nur Formsache und werden "durchgewunken". Gab bisher auch keine Gründe zur Verweigerung. Die Kostenstellenwechsel betreffen natürlich auch BR Mitglieder. Wir handhaben es so, dass das betroffene Mitglied offiziell die Sitzung verlässt und somit nicht an der Abstimmung teil nimmt. Nun zur eigentlichen Frage. Müsste ich für die Beratung, die eigentlich nicht statt findet, und Beschlussfassung ein Ersatzmitglied laden, da das unmittelbar betroffene BR Mitglied zeitweilig Verhindert ist?

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Community-Antworten (7)

K
kratzbürste

21.03.2019 um 08:36 Uhr

Der Kostenstellenwechsel ist keine Versetzung und der BR braucht gar nicht angehört werden. Eine Versetzung muss eine neue Tätigkeit sein (siehe § 95 Abs. 3 BetrVG).

A
Andi253

21.03.2019 um 08:39 Uhr

@Kratzbürste Der Kostenstellenwechsel beinhaltet eine ander Tätigkeit. Zum Beispiel vom Wareneingang, entladen von Fahrzeugen, in die Kommisionierung. Völlig unterschiedliche Arbeitsabläufe.

W
wdliss

21.03.2019 um 08:53 Uhr

Die Frage ist ja aber was in den Arbeitsveträgen steht. Wenn da nur "Entladen" steht ist "kommisionieren" natürlich eine Versetzung. Wenn da "Logistiktätigkeiten" stehen brauchts keine Versetzungen.

A
Andi253

21.03.2019 um 09:01 Uhr

Laut AV sind (bis auf wenige Ausnahmen) alle gwerbliche Mitarbeiter ohne eine spezielle Tätigkeitsbeschreibung. Im Organigramm sind die MA in ihren Stammbereichen namentlich aufgeführt. Aus meiner Sicht dann schon eine Versetzung.

W
wdliss

21.03.2019 um 09:52 Uhr

Würde ich anders sehen kann mir ja aber auch egal sein, da das ja nicht deine Frage ist :) Für die nicht stattfindende Beratung brauchst du sicherlich kein Ersatzmitglied für die Beschlussfassung allerdings schon.

M
Moreno

21.03.2019 um 09:58 Uhr

Wie kommst Du darauf, dass das Ersatzmitglied bei der Beratung nicht nachgeladen werden muss? In meinen Augen ist in diesem Fall für den ,TOP Versetzung BRM Klaus, ein Ersatzmitglied zu laden, es nimmt an der Beratung und an der Beschlussfassung teil.

W
wdliss

21.03.2019 um 10:03 Uhr

Da komme ich überhaupt nicht drauf @moreno deswegen habe ich es ja so auch gar nicht geschrieben

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