Guten Morgen in die Runde,

Folgender Sachverhalt: In unserem Betrieb, in der Logistikbranche, gibt es im Laufe des Jahres in unterschiedlichen Bereichen mal mehr, mal weniger zu tun. Je nach Aufkommen werden die Mitarbeiter in den Bereichen hin und her "geschoben". Jeder Bereich hat unterschiedliche Kostenstellen. Das heisst, wird ein Mitarbeiter in einen anderen Bereich "versetzt", kommt eine Anhörung vom AG zum geplanten Kostenstellenwechsel. Der Mitarbeiter muss dann nicht manuell die Kostenstelle am Terminal zur Zeiterfassung wechseln. Läuft alles gut. Die Mitarbeiter machen da auch alle mit. Diese Anhörungen zum Kostenstellenwechsel sind eigentlich nur Formsache und werden "durchgewunken". Gab bisher auch keine Gründe zur Verweigerung. Die Kostenstellenwechsel betreffen natürlich auch BR Mitglieder. Wir handhaben es so, dass das betroffene Mitglied offiziell die Sitzung verlässt und somit nicht an der Abstimmung teil nimmt. Nun zur eigentlichen Frage. Müsste ich für die Beratung, die eigentlich nicht statt findet, und Beschlussfassung ein Ersatzmitglied laden, da das unmittelbar betroffene BR Mitglied zeitweilig Verhindert ist?