Muss AG Kosten für Messebesuch von BRMs übernehmen?
Hallo! Darf der BR zwei seiner Mitglieder (Arbeitsschutzauschuss) zur Messe nach Düsseldorf (Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) schicken und muss der Arbeitgeber die Kosten dafür übernehmen? Wie bekommen wir das am besten hin? Aufgrund der großen Entfernung ist eine Übernachtung in Düsseldorf erforderlich. Danke und Gruß!
Community-Antworten (3)
07.08.2007 um 15:32 Uhr
er darf! speziell dann, wenn diese kollegen auch noch die fachleute des br sind! § 28 und gib mal "fortbildung" in das suchfeld ein!
07.08.2007 um 15:48 Uhr
Das Messebesuche zur Fortbildung eines BR gehören, höre ich dass erste mal. Messebesuche werden zwar meistens vom AG bezahlt, jedoch aus einem anderen Grund. Was der § 28 mit dem Besuch von Messen zutun hat, ist mir schleierhaft?
08.08.2007 um 00:20 Uhr
Also können wir aus dem BetrVG keinen Anspruch herleiten?
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