Erstellt am 20.03.2019 um 17:31 Uhr von celestro
Der Dienstunterricht wird vergütet? Was ist "Zwischenzeit"? Und wie lang ist jeder Teil (Dienst fahren / Dienstunterricht)? Wieviel Pause gibt es?
Erstellt am 20.03.2019 um 17:59 Uhr von Lara 01
Dienstunterricht wird vergütet. Dienstanfang 3.36 Uhr dienstschluß 12.04 einschließlich 30min Pause. Dienstunterricht Beginn 13.30 Schluß 15.30 . Zwischenzeit 12.04 Uhr bis 13.30 Uhr wird nicht vergütet.
Erstellt am 20.03.2019 um 18:06 Uhr von Pjöööng
Gut dass wir drüber gesprochen haben.
Erstellt am 21.03.2019 um 06:39 Uhr von ExBoMa
"Dienstunterricht wird vergütet. Dienstanfang 3.36 Uhr dienstschluß 12.04 einschließlich 30min Pause." -> 7 Std. 58 Min. (deutsche Präzision)
"Dienstunterricht Beginn 13.30 Schluß 15.30 ." -> 2 Std. 0 Min.
"Zwischenzeit 12.04 Uhr bis 13.30 Uhr wird nicht vergütet." -> 0 Std. 0 Min.
7 Std. 58 Min. + 2 Std. 0 Min. + 0 Std. 0 Min. = 9 Std. 58 Min.
Wo ist das Problem???
Achtet nur darauf, dass ihr innerhalb eines halben Jahres (glaube ich)
im Durchschnitt 48 Std. 0 Min. nicht überschreitet.
Das vergessen die Meisten, die über die 10 Std.-Regel sprechen nämlich.
….Pjöööng hat schon recht....
Erstellt am 21.03.2019 um 08:22 Uhr von titapropper
Erst Dienst fahren (Straßenbahn) danach zum dienstunterricht. Arbeitszeit über 10 h . Zwischenzeit wird nicht mit eingerechnet. -> wiedermal einfach etwas hingerotzt! kann man Fragen nicht vernünftig stellen??
Erstellt am 21.03.2019 um 09:54 Uhr von Pjöööng
Zitat (titapropper):
"kann man Fragen nicht vernünftig stellen??"
Wo war da bitte eine Frage?
Und keine Frage ==> keine Antwort ==> keine Ergänzung von mir... ;0))
Erstellt am 21.03.2019 um 10:37 Uhr von celestro
das der Schreiber vermutlich überprüft haben wollte, ob das so in Ordnung ist, ist wohl nicht unbedingt Kaffeesatz lesen. ;-)
Erstellt am 21.03.2019 um 10:47 Uhr von nicoline
Ist aber auch nicht unbedingt eine, um nicht zu sagen überhaupt keine, allgemein übliche Art zu kommunizieren.
Erstellt am 21.03.2019 um 14:15 Uhr von Pjöööng
Ich finde dass das heutzutage schon so etwas präsidiales hat, so zu kommunizieren. ;0))
Erstellt am 21.03.2019 um 21:31 Uhr von nicoline
Stimmt! Aber auch das finde ich zum ..t...!
Erstellt am 22.03.2019 um 08:52 Uhr von Enigmathika
Hallo Lara 01,
wenn man schon auf die Höflichkeitsfloskeln wie Begrüßung und Schlusswort verzichtet, weil man so knapp an Zeit und Zeichen ist, so wäre es doch überaus hilfreich und der Qualität der erwarteten Antworten zuträglich, wenn man zumindest eine Frage formulieren würde.
Du solltest nicht vergessen, dass das hier kein Service-Portal ist (ich selbst würde allerdings auch da höflich sein), sondern ein Forum, in dem engagierte Menschen sich gegenseitig bei Unklarheiten helfen. Manche knien sich richtig rein und geben fundierte Antworten nach ausführlicher Recherche. Da darf man ruhig ein bisschen freundlich sein.
Liebe Grüße und weiterhin viel Erfolg bei der Betriebsratsarbeit
Enigmathika
Erstellt am 23.03.2019 um 01:19 Uhr von Dummerhund
Ich glaube mich mal an mein 6. Schuljahr zu Erinnern. Da hat man in der Schule das Thema: Direkte Fragen und indirekte Fragen und wie diese sich Unterscheiden.
Bei direkten Fragesätzen war es dann so das ein Fragezeichen zum Ende stand. Die Frage im Hauptsatz war. Man bei der Frage die Stimme hob. Indirekte Fragesätze können hingegen auch mit einem Punkt enden, oder man kann die Stimme senken. Beispiel: Ich wüsste gerne wer mein Kuchen aufgegessen hat. Man stellt eine Tatsache hin und der Satz endet mit einem Punkt. Gleichzeitig beinhaltet der Satz aber eine Frage. Sei aber verziehen das es einige nicht mehr wissen weil das 6: Schuljahr schon etwas weiter zurück liegt. Und es ist nicht jeder mit dieser Art der Fragestellung im Journalismus vertraut.
Zur Fragestellerin.
Ja es kann durchaus möglich sein das es erlaubt ist.
Ich bin Fernfahrer. Ich kann in einer Woche eine Schichtzeit von 3 mal 13 Stunden und 2 mal 15 Stunden haben. In dieser Schichtzeit darf ich aber nur 3x9 oder/und 2x10 Stunden fahren. dann folgt eine 9 oder 11 Stunden Ruhezeit. Bei der 11 Stunden Ruhezeit gibt es dann noch die Ausnahme das man Während der Schichtzeit Blöcke von 3 Std. und 9 Stunden Pause einhält. Das ergibt dann 12 Stunden Pause und muss genau in der Reihenfolg durchgeführt werden. Dies ist aber nur ein Beispiel das es durchaus Regelungen geben kann.
Ich gehe aber einfach mal davon aus das du eher im Bus-oder Straßenbahnbetrieb bist. Hier würde ich mal schauen ob für euch ein ÖTV Tarifvertrag gilt, eine Betriebsvereinbarung oder ein Haustarifvertrag.