Erstellt am 07.08.2007 um 11:20 Uhr von MrBig66
Hallo !
Nun das kommt wohl auf die Stellenausschreibung an.
Wird diese von einem der beiden erfüllt, habt ihr die Möglichkeit ab zu lehnen um diesem AN die Stelle in Aussicht zu stellen.
Ist die Stellenausschreibung auf höher qualifitierte AN ausgeschrieben habt ihr keine großen Möglichkeiten.
Erstellt am 07.08.2007 um 11:23 Uhr von Konrad
@peterle
§ 99 BetrVG regelt die möglichen Ablehnungsgründe. Welcher Sachgrund soll denn hier wirken ?
Wurde die neue Stelle intern ausgeschrieben ?
Erstellt am 07.08.2007 um 11:23 Uhr von Strathisla
MrBig,
mit welcher Begründung?
Erstellt am 07.08.2007 um 11:23 Uhr von pirat
peterle,
weshalb wollt ihr der Neueinstellung wiedersprechen?
....wegen der Zukunft?
Erstellt am 07.08.2007 um 11:33 Uhr von peterle
Die beiden bisherigen Mitarbeiter haben Angst, dass ihre Stellen dadurch beeinträchtigt werden und wollen nichts von ihren Tätigkeiten abgeben.
Die Stelle würde ´verschiedene Verwaltungsstellen beinhalten, wogegen die bisherigen Mitarbeiter nur an einer Stelle arbeiten. Wollen außerdem keinen Vorgesetzten vor ihre Nase gesetzt bekommen.
Erstellt am 07.08.2007 um 11:57 Uhr von Catweazle
Ich meine, der BR sollte erst einmal eine interne Stellenausschreibung verlangen. Dann kann man weiter sehen.
Erstellt am 07.08.2007 um 12:05 Uhr von pirat
wie Konrad schon sagte § 99 Abs.3 BetrVG ,
würde Euch der gefallen?
denn so wie es aussieht, sprechen die beiden MA dieselbe Sprache, und an dieser Kommunikationsschnittstelle, ist niemand sonst zugelassen?
Wer will den die Einstellung, wenn nicht nötig?
Nach wessen Meinung?
Wer enscheidet? Ihr? Seit ihr BR?