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Zustimmungsverweigerung bei Neueinstellungen

P
Peterle
Jan 2018 bearbeitet

Kann der Betriebsrat seine Zustimmung für eine Neueinstellung verweigern? In einer Abteilung arbeiten zwei Mitarbeiter, jetzt soll eine Neueinstellung getätigt werden, mit Zukunftsausschichten zum Vorgesetzten der bisherigen Mitarbeiter?

3.69707

Community-Antworten (7)

M
MrBig66

07.08.2007 um 13:20 Uhr

Hallo !

Nun das kommt wohl auf die Stellenausschreibung an. Wird diese von einem der beiden erfüllt, habt ihr die Möglichkeit ab zu lehnen um diesem AN die Stelle in Aussicht zu stellen. Ist die Stellenausschreibung auf höher qualifitierte AN ausgeschrieben habt ihr keine großen Möglichkeiten.

K
Konrad

07.08.2007 um 13:23 Uhr

@peterle § 99 BetrVG regelt die möglichen Ablehnungsgründe. Welcher Sachgrund soll denn hier wirken ?

Wurde die neue Stelle intern ausgeschrieben ?

S
Strathisla

07.08.2007 um 13:23 Uhr

MrBig,

mit welcher Begründung?

P
pirat

07.08.2007 um 13:23 Uhr

peterle,

weshalb wollt ihr der Neueinstellung wiedersprechen?

....wegen der Zukunft?

P
Peterle

07.08.2007 um 13:33 Uhr

Die beiden bisherigen Mitarbeiter haben Angst, dass ihre Stellen dadurch beeinträchtigt werden und wollen nichts von ihren Tätigkeiten abgeben. Die Stelle würde ´verschiedene Verwaltungsstellen beinhalten, wogegen die bisherigen Mitarbeiter nur an einer Stelle arbeiten. Wollen außerdem keinen Vorgesetzten vor ihre Nase gesetzt bekommen.

C
Catweazle

07.08.2007 um 13:57 Uhr

Ich meine, der BR sollte erst einmal eine interne Stellenausschreibung verlangen. Dann kann man weiter sehen.

P
pirat

07.08.2007 um 14:05 Uhr

wie Konrad schon sagte § 99 Abs.3 BetrVG ,

würde Euch der gefallen?

denn so wie es aussieht, sprechen die beiden MA dieselbe Sprache, und an dieser Kommunikationsschnittstelle, ist niemand sonst zugelassen?

Wer will den die Einstellung, wenn nicht nötig? Nach wessen Meinung? Wer enscheidet? Ihr? Seit ihr BR?

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