Erstellt am 07.08.2007 um 07:36 Uhr von Werner
Hallo Choice,
ich denke das da allgemeine Urlaubsgrundsätze geändert werden sollen.
Das ist Mitbestimmungspflichtig nach §87 Abs.1 Nr.5 BetrVG.
Erstellt am 07.08.2007 um 07:54 Uhr von Bergmann
@ Choice,
das Gesetz geht erstmal von zusammenhängenden Tagen als Urlaub aus.Wenn wir uns wirklich über einzelne Urlaubstage unterhalten und nicht über Zeitkonten , könnte dein AG recht haben !
Wie schon sooft hier im Forum geschrieben und immer wieder gerne zitiert : Urlaub dient der Erholung und nicht das Auffüllen irgendwelcher Zeitkonten !!
Erstellt am 07.08.2007 um 14:28 Uhr von paula
die Frage ist in der Literatur umstritten. die wohl herrschende Meinung geht aufgrund des Urteils des BAG vom 08.05.2001 davon aus, dass die Befreiung von der Arbeitspflicht nicht in Stunden oder Anteilen eines Tages erfolgen kann (siehe auch Erfurter Kommentar § 3 BUrlG Rn. 9)
Erstellt am 07.08.2007 um 23:25 Uhr von Kölner
@paula
Also nicht mitbestimmungspflichtig, oder?
@Choice
Insgesamt gesehen hält sich der AG sehr, wirklich sehr an die Gesetzeslage...