W.A.F. LogoSeminare

Keine Gewerkschaftsmails an den Arbeitsplatz

P
pirat
Jan 2018 bearbeitet

Keine Gewerkschaftsmails an den Arbeitsplatz!

Was kann der AG noch verbieten, in Bezug GEW - Betrieb- AN

(verfassungsrechtlich geschützter Betätigungsfreiheit, Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG).)

was ist damit?

5.088017

Community-Antworten (17)

N
Nemeth

06.08.2007 um 10:54 Uhr

Frage: wie will der AG es irgendjemand, in diesem Fall der GEW, verbieten mir eine Mail zu senden?

Wenn überhaupt hat er doch höchstens Einfluss, dass ich die Mail innerhalb des Unternehmens nicht weiterversende, was ich persönlich so aber auch nicht sehe.

P
paula

06.08.2007 um 12:14 Uhr

Die Frage ist umstritten. Rechtsprechung gibt es dazu keine. Es gibt zwei Aufsätze dazu. Einer von Däubler (welch Wunder: gewerkschaftliche Werbung per Mail ist erlaubt) und Hopfner (gewerkschaftliche Werbung per Mail ist im Unternehmen untersagt). Braucht jemand die Fundstellen? Kann ich gerne raussuchen

Vielleicht sollte die Gewerkschaft bei Euch mal klagen. Das geht sicher bis zum BAG durch. Danach wissen wir alle wie wir dran sind

W
Waschbär

06.08.2007 um 12:29 Uhr

pirat,

warst du etwar zu lange im "Krähennest" ??

Ich suche dir mal seiten mit "Balast". Etwas geduldt bitte ich muss noch ....... Waschen , Waschen Waschen........

I
Immie

06.08.2007 um 12:40 Uhr

@Pirat es gibt ein Urteil über das Versenden von Gewerkschafsmails auf dienstliche Mailadressen. ArbG Frankfurt vom 26.04.2007 11 GA 60/07 Die haben aber gleich 3000 verschickt. Schau mal.

H
hans

06.08.2007 um 12:50 Uhr

LAG Schleswig-Holstein 6 Sa 562/99 hat genau anders geurteilt, wobei dort ein AN für die GEW geworben hat

W
Waschbär

06.08.2007 um 13:40 Uhr

hans,???????? Hans bist du das ???? Mensch lange nichts von dir gehört !

P
packer

06.08.2007 um 13:42 Uhr

moin,

verbietet der AG das private lesen von emails, so muss er dafür sorge tragen, daß es keine personalisierten emailadressen mehr gibt!

von pirat@klaubertermann-ag.de zu kaperabteilung@klabautermann-ag.de

hierzu gibbet natürlich auch n urteil...

gruß, packer

H
hans

06.08.2007 um 13:46 Uhr

Hallo Waschbär,

jupp, "bin wieder hier, in meinem revier, ich war wirklich weg, hab mich nicht nur versteckt! War total hinterm mon’, ohne lappi und telefon! …" [Text geklaut, trifft aber 100% :-)]

W
Waschbär

06.08.2007 um 14:27 Uhr

hans,

na Marius Müller Westernhagen sei dank !

nun mach mich schank und sage mir das dein Nachname "Wurst" ist

H
hans

06.08.2007 um 15:18 Uhr

Waschbär,

nicht auf die Volksschänke des 16'ten Jahrhundert schielen... nein, nicht "Wurst", sondern "Guck-In-Die-Luft" :-)

Hans

W
Waschbär

06.08.2007 um 15:27 Uhr

Hans,

ahh ! Egal , aber finger weg von meiner Midnightlady !

B
betriebsratten

07.08.2007 um 09:43 Uhr

@packer würd mich brennend interessieren, das Urteil...wo finde ich das? Aktenzeichen?

P
packer

07.08.2007 um 18:10 Uhr

@ betriebsratten

hab grade mal den artikel gefunden in der betriebsratspraxis 07/2007 von Prof. Dr. Wedde. Mit dem Urteil war ich wohl ein wenig vorschnell.ich dchte ich hätte eines gelesen :) aber so ist auch logisch: er leitet das verbot der verwendung des eigenen namens durch den AG unter anderem aus dem §3a BDSG ab, der verpflichtung des AG keine oder so wenig personenbezogenen daten des AN wie möglich zu nutzen. er sieht hier den verzicht der nennung des namens des AN in der addi als konsequenz. problematisch wird es, wenn der AG die privatnutzung verbietet und der AN eine freiwillige einwilligung nach §4 abs. 1 BDSG abgibt, seinen namen in der addi zu nennen. so kann er spam und private mails irrtümlich öffnen. im falle des verbots sollten laut Wedde immer anonymisierte mail addis benutzt werden. diese anonymen addis werden lt. dem artikel im landeszentrum datenschutz schleswig-holstein praktiziert (www.datenschutzzentrum.de). werde mir die seite auch gleich mal ansehen...

hab dabei nochn urteil gefunden zum versenden von gewerkschaftsgeschichten:

http://www.onlinerechtefuerbeschaeftigte.de/netaccess/union

gruß, packer

B
betriebsratten

08.08.2007 um 12:48 Uhr

@packer

Jetzt haben wir hier schon 4 Fachzeitschriften....aber die natürlich nicht :-(

Könntest uns den Artikel kopieren und faxen oder scannen und per Mail zusenden? Wäre riesig nett. Habe mein Kreuzchen gesetzt, kannst uns also eine Nachricht zukommen lassen die nicht gepostet wird, und wenn Du Dein Kreuzchen bei Deiner Antwort setzt würde ich gerne unter Ausschluss der Öffentlichkeit Dir Faxnummer oder Mailadresse zukommen lassen...vielen Dank vorab.

Grüsse von den Br

P
packer

08.08.2007 um 13:23 Uhr

@ betriebsratten

müsstest meine addi jezze haben?

B
betriebsratten

08.08.2007 um 15:40 Uhr

@packer neee..hat nicht geklappt

Kannnst es faxen?

P
packer

08.08.2007 um 15:50 Uhr

@ ratten

ich fax es euch... das is ja hier schwieriger als ne pabstaudienz...

Ihre Antwort