W.A.F. LogoSeminare

Schlüsselfrage - Zutritt zum BR-Büro

M
Musketier
Jan 2018 bearbeitet

Moin moin, Hab da mal eine frage. unser chef will uns jeden nicht (7BR mitglieder) einen schlüssel geben fürs br-büro. 1.aus kostengründen . 2.kommt ein anderes schloss nicht in frage ,weil wir ne schließanlage haben und die feuerwehr mit einen generalschlüssel im notfall überall reinkann. Problem ist nur,das mehrere im haus einen general schl. haben (auch der chef). könnten also ein paar personen einfach so in unser büro ohne unser wissen. was kann man da machen?? Und gibt es dafür auch richterurteile? Über eine antwort würde ich mich freuen :) Mfg

Musketier

5.01307

Community-Antworten (7)

B
Bergmann

06.08.2007 um 09:43 Uhr

@ Musketier,

  1. Klar sagt der Chef aus Kostengründen !! Aber wenn es für die ordnungsgemäße Ausführung von BR-Arbeit erforderlich ist das alle einen Schlüssel haben, muß er auch dafür aufkommen !!

2)Der BR hat Anspruch auf ein Sicherheitsschloß außerhalb der allg. Schließanlage (ArbG Mannheim AiB 01,48).

3 ) Das Betreten des BR-Büros ohne Genehmigung ist für den AG verboten !!Das Hausrecht hat hier der BR !!

FB
Frank B

06.08.2007 um 09:46 Uhr

Ich glaube das fällt unter den §40 BetrVG, also schau dir mal im Fitting oder im DKK die Kommentierungen an.

M
matze83

06.08.2007 um 11:18 Uhr

HI Musketier

lasst euch doch einfach n shcloss einbauen, macht für jeden von euch n schlüssel plus eien für die Feuerwehr. Die Rechnung an AG.

MFG Matze

P
packer

06.08.2007 um 13:45 Uhr

ui matze...

das könnte zum eigentor werden.

also ersma den beschluss sachliche mittel, dann die info an ag und wenn ok, dann koofen!

M
Musketier

06.08.2007 um 19:54 Uhr

Danke für die antworten.Ein problem ist aber dabei.Sind ein Altenheim! Und feuerwehr will mit einen schlüssel in alle räume rein.Also einen General,den auch der chef hat. Der meinte das es darüber auch Urteile gibt,das es dann nicht erlaubt ist ein fremdschloss einzubauen .

Aber werde mal schauen wo ich von Bergmann das urteil einsehen kann ...und auch im Betrvg §40 reinluschern. Danke erstmal. werde mich bestimmt nochmal öfters melden wegen einer frage. Sind ja noch recht neu als BR-mitglieder

Mfg

Musketier

DAH
Der alte Heini

06.08.2007 um 23:07 Uhr

Würde der BR in seinem Büro ein separates Schloss bekommen, könnte für die Feuerwehr neben der Tür des Betriebsratsbüro ein kleiner Glaskasten, ähnlich wie ein Feuermelder, angebracht werden, in dem sich der Türschlüssel befindet. Im Notfall könnte die Feuerwehr die Scheibe des "Schlüsselkasten" einschlagen und den Schlüssel entnehmen.

M
matze83

08.08.2007 um 10:21 Uhr

Hi Packer

das mit der Beschlussfasung für sachliche mittel und die Info an AG setze ich da mal vorraus...

Ihre Antwort