Erstellt am 12.07.2007 um 20:00 Uhr von betriebsraetin
hallo,
als br-mitglied musst du jederzeit die möglichkeit haben, ins büro zu kommen, nach gesetzen zu schauen, oder z. b. in ordnern etwas nachzuschauen.
wenn nötig, muss jedes br-mitglied einen schlüssel für`s büro bekommen.
gruß,
betriebsraetin.
Erstellt am 12.07.2007 um 20:08 Uhr von kayamaxi
Hallo Kollege,
Schau mal ins Betr. VG §34, Abs.3 nach.
In der Kommentierung dieses Absatzes findes du die Antwort.
kayamaxi, BRV.
Erstellt am 12.07.2007 um 22:38 Uhr von Der Anpassungswillige
@ kayamaxi ,
wäre ja nett wenn du für Gestresste kurz erläutern würdest was da steht !
Erstellt am 13.07.2007 um 07:27 Uhr von RolfH
@Der Anpassungswillige
einfach bei Google BetrVG §34, Abs.3 eingeben, und siehe da - was kommt:
§ 34 BetrVG Sitzungsniederschrift
Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26. Juni 2007)
(1) Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. Der Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat.
(2) Hat der Arbeitgeber oder ein Beauftragter einer Gewerkschaft an der Sitzung teilgenommen, so ist ihm der entsprechende Teil der Niederschrift abschriftlich auszuhändigen. Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen.
(3) Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen.
Das könnte man auch selbst schnell machen - selbst Gestresste
Grüße
Erstellt am 13.07.2007 um 08:14 Uhr von rolfo2
Jederzeit heisst aber während der üblichen Bürozeiten. Hast du einen freigestellten BR sollte das Büro ja auch während der Zeit besetzt sein
Erstellt am 13.07.2007 um 08:44 Uhr von Rosenheimer
@rolfo
(3) Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen.
Ich kann dem Absatz nicht entnehmen, daß dies nur für die Bürozeiten gilt. Dort steht explizit "Jederzeit".
Erstellt am 13.07.2007 um 10:36 Uhr von stiftung
Jenseits aller §en.
Macht euch doch eine Geschäftsordnung und regelt das dort. Hier kann auch ein eigenwilliger Vorsitzender überstimmt werden.
Besser, als sich die Köpfe einzurennen.
Erstellt am 13.07.2007 um 11:27 Uhr von packer
@ BR
ähh... warum hat der vorsitzende bei euch andere rechte als ein "normaler" BR???
der vorsitzende unterscheidet sich hier in keinster weise von den anderen BRs!!!!!!!!!!
deswegen ist hier eine regelung in der geschäftsordnung auch mehr als überflüssig wie rosenheimer schon richtig begründet hat.
mir scheint ihr habt da eher ein anderes problem?
Erstellt am 13.07.2007 um 12:50 Uhr von stiftung
ach Packer!
offensichtlich gibt es persönliche Konstruktionen und Irrungen, die unsereins nicht nachvollziehen kann.
Und bevor man mit einem unvernünftigen Vorsitzenden jede woche kämpften muss, hat es eben doch Sinn, so was in einer Gesschäftsordnung (die es hoffentlich sowieso gibt) zu regeln.
Ob das überflüssig ist, oder ein gangbarer Weg, sollen die dort entscheiden.
Erstellt am 13.07.2007 um 14:25 Uhr von packer
@ stiftung
das ist meines erachtens der vermeintlich einfache weg... hier ist das recht der einzelnen BRs unstrittig und sollte deswegen auch nicht besonders hervorgehoben werden. ich denke mal, daß das nicht die einzige baustelle sein wird. dies ergibt sich aber grundsätzlich aus der falschen sichtweise des vorsitzenden. soll man als BR denne ständig die GO ändern wenn er das nächste mal falsch agiert?
damit werden bestimmt nur noch mehr spannungen künstlich aufgebaut.
aber es gibt natürlich wie immer grundsätzlich verschiedene sichtweisen, deswegen ist dein vorschlag ja nun nicht falsch :)
gruß vom packer