Erstellt am 05.12.2007 um 17:17 Uhr von Kölner
@GuidoK
Es kann sehr wohl sein, dass Du keinen Zutritt zum BR-Büro hast und bekommst. Das kann sehr korrekt sein.
SBV und BR sind grundsätzlich zwei unterschiedliche paar Schuhe!
Erstellt am 05.12.2007 um 17:41 Uhr von GuidoK
Aber durch diesen Umstand , werde ich doch extrem in meiner Arbeit behindert . Und laut § 98 SGB 9 sollte ich doch alles was dem BR zur Verfügung gestellt wird , mitbenutzen dürfen . Oder verstehe ich das falsch?
Erstellt am 06.12.2007 um 12:33 Uhr von Angi1
Hallo GuidoK,
du meinst sicher § 96 Abs. 9 SGB IX
"Die Räume und der Geschäftsbedarf, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat für dessen Sitzungen, Sprechstunden und laufende Geschäftsführung zur Verfügung stellt, stehen für die gleichen Zwecke auch der Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung, soweit ihr hierfür nicht eigene Räume und sächliche Mittel zur Verfügung gestellt werden."
In § 99 SGB IX ist die Zusammenarbeit BR und SBV beschrieben
MfG
Angi1
Erstellt am 06.12.2007 um 16:05 Uhr von GuidoK
Genau diesen Paragraphen meinte ich ! Tut mir leid , das ich den falschen angegeben habe . Aber da liege ich doch sicher nicht ganz falsch mit meiner vermutung !
MfG GuidoK