Kein Zutritt für SBV zum BR Büro?
Liebe Kolleginnen und Kollegen , ich habe das Amt der SchwerbehindertenVertretung neu übernommen ! Von unserem jetzigen BR wurde mir Mitgeteilt , das ich keine eigenen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt bekomme . Allerdings meinten meine BR Kollegen auch , das ich das BR Büro und deren Computer auch nicht alleine benutzen dürfe . Lediglich ein Besprechungsraum der für jeden zugänglich ist könnte mir zur Verfügung gestellt werden . Meines Erachtens , kann es nicht sein , das ich keinen Zutritt zum BR Büro bekomme . ( Mir wird kein Schlüssel ausgehändigt ) . Wer kann mir hier weiterhelfen ?
Community-Antworten (4)
05.12.2007 um 18:17 Uhr
@GuidoK Es kann sehr wohl sein, dass Du keinen Zutritt zum BR-Büro hast und bekommst. Das kann sehr korrekt sein. SBV und BR sind grundsätzlich zwei unterschiedliche paar Schuhe!
05.12.2007 um 18:41 Uhr
Aber durch diesen Umstand , werde ich doch extrem in meiner Arbeit behindert . Und laut § 98 SGB 9 sollte ich doch alles was dem BR zur Verfügung gestellt wird , mitbenutzen dürfen . Oder verstehe ich das falsch?
06.12.2007 um 13:33 Uhr
Hallo GuidoK,
du meinst sicher § 96 Abs. 9 SGB IX "Die Räume und der Geschäftsbedarf, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat für dessen Sitzungen, Sprechstunden und laufende Geschäftsführung zur Verfügung stellt, stehen für die gleichen Zwecke auch der Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung, soweit ihr hierfür nicht eigene Räume und sächliche Mittel zur Verfügung gestellt werden."
In § 99 SGB IX ist die Zusammenarbeit BR und SBV beschrieben
MfG Angi1
06.12.2007 um 17:05 Uhr
Genau diesen Paragraphen meinte ich ! Tut mir leid , das ich den falschen angegeben habe . Aber da liege ich doch sicher nicht ganz falsch mit meiner vermutung ! MfG GuidoK
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