Muss der Betriebsrat zur Generalversammlung eingeladen werden
Moin, moin... weiss hier jemand, ob der Arbeitgeber in einer Genossenschaft den Betriebsrat zur Gernalversammlung einzuladen hat ??
Community-Antworten (1)
04.08.2007 um 11:23 Uhr
Wenn der BR eingeladen wird, handelt es sich um eine Geste des guten Willens. Der BR muss nicht eingeladen werden, denn er hat keine Schnittstelle zu den Genossen. (Normal ist es etwa so: Die Genossen wählen den Aufsichtsrat, welcher den Vorstand ernennt, welcher dann der Ansprechpartner des BR ist.)
Oder seid ihr so gross, dass ihr AN-Vertreter im Aufsichtsrat habt?
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