SBV wird zum wiederholten mal nicht zu Betriebsratssitzungen eingeladen - Wie ist hier die beste Vorgehensweise?
Hallo, ich bin bei uns im Unternehmen die Vertrauensperson der Schwerbehinderten. Ich arbeite nur halbtags von 7.00 Uhr bis 11.15 Uhr. Der Betriebsrat wurde bereits mehrfach darum gebeten, die Betriebsratssitzungen innerhalb meiner Arbeitszeit zu legen. Ist dies nicht möglich, muß meine Vertretung zu Sitzungen eingeladen werden. Leider mußte ich nun zum wiederholten mal feststellen, daß eine Sitzung außerhalb meiner Arbeitszeit abgehalten wurde, und meine Vertretung nicht eingeladen war. Da ich meinen "Kollegen" vom Betriebsrat diesbezüglich bereits mehrfach Konsequenzen angedroht habe, möchte ich nun gerne Taten sprechen lassen. Wie ist hier die beste Vorgehensweise??? Besten Dank vorab.
Community-Antworten (1)
03.12.2008 um 11:32 Uhr
@Thoing Erst mal die Frage, bekommst Du denn die Einladung auf Deinem persönlichen Namen oder kommt die Einladung an die Schwerbehindertenvertretung? Aber egal wie rum, es liegt doch auch an Dir und Deinem Vertreter das ihr euch organisiert. Du kannst ja auch außerhalb Deiner Arbeitszeit an den Sitzungen teil nehmen. Und solltest Du dafür extra anreisen müssen auch die Fahrzeit als Arbeitszeit angeben. Sollen sich jetzt 3,5,5,9... oder vie viele BRM´s sich jetzt nach einer Person richten. Wenn Du eine Einladung bekommst, dann leite sie weiter an Deinem Vertreter und schick ihneinfach da hin. Wenn keiner von euch eine Einladung bekommt habt ihr ein Problem. Dann sind Beschlüsse die auch die Schwerbehinderten MA in irgend einer Weise betreffen ungültig-; das gilt auch für die Zukunft. Stelle dann einfach den Antrag Aussetzung des Beschlusses xy da die SBV nicht gehört wurde. Der Beschluss muß muß dann für eine Woche ausgesetzt werden und die SBV erst gehört werden. Hier gleich auf dn § 23 BetrVG zu verweisen halte ich für nicht gut, weil ich meine das Du und Dein Vertreter euch besser aufstellen solltet.
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