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Betriebsratsitzung - muß das Ersatzmitglied bei Erkrankung eines BR-Mitglieds eingeladen werden?

G
Goldi
Jan 2018 bearbeitet

Bei einer Betriebsratsitzung fehlt ein Mitglied des Betriebsrates, aus Krankheitsgründen, kann der Betriebsrat auch mit einem Mitglied weniger tagen ( Thema Lohneingruppierungen ), oder muß das Ersatzmitglied aus Vorschlagsliste eingeladen werden ??????? Wenn das Ersatzmitglied nicht eingeladen wird, verstößt der Betriebsrat, dann gegen das Betriebsverfassungsgesetz ? Oder reicht es auch aus ,wenn das erkrankte Mitglied , telefonisch teilnimmt ???

4.19307

Community-Antworten (7)

K
Kölner

13.06.2007 um 15:38 Uhr

@Goldi Warum sollte es sonst Ersatzmitglieder geben?

R
RolfH

13.06.2007 um 15:51 Uhr

@goldi

Logisch müsst ihr das Ersatzmitglied einladen, sonst verstößt ihr gegen das BetrVG wie Du selbst schon nachfragst!

Vielleicht wäre ja mal ein Grundkurs zum BR angebracht!?

W
Wichtelmaennchen

13.06.2007 um 16:49 Uhr

hallo, also meine Vorschreiben haben absolut Recht. Ausnahme ist, wenn das ordentliche Mitglied kurzfristig ausfällt und es nicht mehr möglich ist ein Ersatzmitglied zu laden..aber das scheint hier nicht der Fall zu sein. Telefonische BR Sitzungen bzw. Beschlüsse...nein sowas gibbet hier noch nicht..also nicht im BetrVG... Viele Grüße

D
DonJohnson

13.06.2007 um 19:37 Uhr

Hallo.

Meine Vorredner haben absolut recht. Ihr müßt wenn früh genug die Erkrankung fest steht, das Ersatzmitglied dazuholen. Telefonisch geht gar nciht - es gibt aber die Möglichkeit, wenn es sich bei dem Erkrankten um den ersten Vorsitzenden handelt, die BR Sitzung an seinem Krankenbett abzuhalten. Natürlich auch nur, wenn der Zustand es zuläßt. Und noch etwas! Ihr solltet auch ansonsten die Ersatzmitglieder in BR Sitzungen mit einbeziehen - schon alleine um desren Kündigungsschutz bestehen zu lassen (ein jahr nach der letzten Teilnahme an einer BR Sitzung) und natürlich damit die auf dem laufenden gehalten werden von wegen dem Stand der BR Arbeit.

P
pirat

13.06.2007 um 19:49 Uhr

@Don Johnson, -die BR Sitzung an seinem Krankenbett abzuhalten- wo steht das ?

K
Kölner

13.06.2007 um 21:29 Uhr

@Don Johnson So eine Idee "Besuch am Krankenbett" sollte zügig ad acta gelegt werden. Und: Selbst der Vorsitzende sollte stets ersetzt werden können.

S
spider

14.06.2007 um 11:56 Uhr

@Don Johnson, "es gibt aber die Möglichkeit, wenn es sich bei dem Erkrankten um den ersten Vorsitzenden handelt, die BR Sitzung an seinem Krankenbett abzuhalten." Aha... dir ist aber schon klar, das der BRV ein "gleicher unter gleichen ist". Wie Kölner sagt diese Idee sollte schleunigst ad acta gelegt werden. Warum dies dann auch noch nur bei BRV möglich sein sollte ist völlig abstrus.

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