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Teilzeit zustimmungspflichtig??

N
neuerBR
Jan 2022 bearbeitet

Hallo heut Freitag 18uhr wurde ich als BR Vorsitzender informiert das es in unserem Pflegeheim der Schüssel für unser Personal überschritten ist vor einer woche hatten wir Sitzung da war noch keine rede davon jetzt soll ggf Teilzeit von Vollkräften gemacht werden meiner Meinung nach muss der BR zustimmen zur Teilzeit laut Arbeitgeber aber nicht was ist jetzt richtig ???

13.99703

Community-Antworten (3)

P
pirat

04.08.2007 um 14:09 Uhr

....in unserem Pflegeheim der "Schüssel* für unser Personal überschritten ....

was soll das sein?

Heißt euer Pflegeheim so?

F
Frosch

04.08.2007 um 16:40 Uhr

Na Pirat, ein wenig zum Scherzen aufgelegt? Der Personalschlüssel wird wohl gemeint sein

B
Biggy

04.08.2007 um 18:50 Uhr

Hallo neuerBR So einfach geht das nicht wie euer AG das meint. Die Mitarbeiter haben einen Vertrag in dem steht wieviel Stunden sie arbeiten müssen. Ich hoffe doch sehr , dass der BR das nicht zulässt. Wer legt bei euch den Personalschlüssel fest, bei uns gibt es keinen verbindlichen.Er wird von der Heimleitung je nach wirstschaftlicher Lage festgelegt. Also fragt mal nach wer ihn berechnet hat und nach welchen Kriterien der Schlüssel berechnet wurde. Was auch immer euer AG sagt wenn es um Arbeitszeit geht seid ihr mitbestimungspflichtig. Gruß Biggy

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