Unser Betrieb war ehemals "nur" ein e.V.. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wurde festgestellt, daß der e.V. ein Tendenzbetrieb ist. Mittlerweile ist das Hauptgeschäft ausgegründet worden und wird durch die Tochtergesellschaft - eine GmbH - "erledigt".
Ist das Tendenz-Urteil auf die neue Gesellschaft übertragbar? Oder müßte dies erneut gerichtlich festgestellt werden?