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Ausgründung / Tendenzbetrieb

M
Medusa
Nov 2016 bearbeitet

Unser Betrieb war ehemals "nur" ein e.V.. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wurde festgestellt, daß der e.V. ein Tendenzbetrieb ist. Mittlerweile ist das Hauptgeschäft ausgegründet worden und wird durch die Tochtergesellschaft - eine GmbH - "erledigt". Ist das Tendenz-Urteil auf die neue Gesellschaft übertragbar? Oder müßte dies erneut gerichtlich festgestellt werden?

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Community-Antworten (2)

P
pirat

05.08.2007 um 11:28 Uhr

"Medusa"

Tendenzbetrieb BetrVG in § 118 Abs. 1 oder Medienbetriebe Art. 5 Abs. 3 GG,

weil die Gesellschaft regelmäßig unmittel-. bar und überwiegend karitativen Bestimmungen dient. ...

die neue Gesellschaft muß diese Kriterien auch erfüllen.

Was sagt den die GEW dazu?

M
Medusa

06.08.2007 um 15:29 Uhr

Danke Pirat, aber der 118 BetrVG ist mir hinlänglich bekannt, die neue Gesellschaft wird diese Kriterien m.E. auch erfüllen, da sie -wie gesagt - das Kerngeschäft übernommen hat. Die Frage ist, ob der Tendenzcharakter erneut gerichtlich festgestellt werden muß oder nicht.

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