Liebe Kolleginnen und Kollegen,


hat hier jemand Erfahrung mit rechtlichen Implikationen bei der GmbH-Ausgründung aus einem gemeinnützigen Verein (unter 20 Mitarbeiter)?
Konkret treibt uns die Frage um, ob damit der gerade neu gewählte BR ausgeheblet werden kann, weil unter Umständen beim e.V. nur noch weniger als 5 Angestellte verbleiben, der Rest in die GmbH gezogen wird?

Danke für weiterführende Hinweise!