Manteltarifvertrag BW - Ist der Manteltarifvertrag nur noch individuell zu sehen mit dem AN und es gibt kein Kollektivrecht?
HALLO LEUTE !
Im Arbeitsvertrag steht unter Punkt 6 Soweit in diesem Vetrag keine anderen Regelungen vereinbart sind, gelten die jeweils aktuellen Mantel u Gehaltstarifverträge des Einzelhandels. Nun zu meiner Frage : Ist der Ganze Manteltarifvertrag nur noch individuell zu sehn mit dem AN und es gibt kein kollegtivrecht ? Bin gespannt auf die Antworten.
Big
Community-Antworten (1)
03.08.2007 um 16:53 Uhr
Hallo MrBig, ein Arbeitsvertrag wird immer individuel zwischen AN und AG abgeschlossen. Die Tarifverträge gelten also für den einen AN.
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