Vorgesetzte verwährt BR Arbeiten
Hallo zusammen,
ich bin seit 6 Monaten Schriftführer in unserem Betriebsrat und an manchen Tagen sammelt sich hier einiges an. Wir sind ein 180 Mann Betrieb (somit nicht freigestellt als BR) und es fällt immer mal etwas an, dass nachträgliche Organisation, Mitarbeitergespräche oder Schriftführerarbeiten mit sich zieht.
Nun ist es so, dass meine Vorgesetzte mir keine Zeit für die Schriftführerarbeiten gibt. Sie kommt jedes Mal mit den gleichen Argumenten, dass es heute nicht geht, weil einer krank ist oder zu viel Arbeit da wäre. Dies ist jedoch 365 Tage im Jahr der Fall ! Meistens muss mein stellvertr. Schriftführer die Arbeiten erledigen (er ist in einer anderen Abteilung eingestellt und hat einen anderen Vorgesetzten), da ich wie immer nicht freigestellt werde. Klar stößt dies langsam auf das Gemüt meiner BR Kollegen, da die Arbeiten immer nur an Ihnen hängen bleibt.
Wie kann ich hiergegen vorgehen ? Gibt es evtl. ein Schreiben, dass ich mir jedes Mal von meiner Vorgesetzten unterschreiben lassen kann, wenn Sie mich nicht freistellen will ? Somit hätte ich wenigstens etwas in der Hand.
Community-Antworten (10)
18.03.2019 um 17:52 Uhr
Das Problem beginnt wohl schon an der Stelle, daß Du denkst eine "Erlaubnis" zu brauchen:
https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/betriebsratsarbeit/basiswissen/freistellung
18.03.2019 um 17:55 Uhr
Nein, du benötigst kein Schreiben, dass du dir unterschreiben lässt, wenn sie dich nicht freistellen will. Du benötigst ein Schreiben deines/r Betriebsratsvorsitzenden, womit deine Vorgesetzte darüber informiert wird, dass sie deine Freistellung gar nicht verhindern kann. Schau mal bitte den §37 BetrVG an. Dort steht, dass du freizustellen bist, sofern es für die BR-Arbeit erforderlich ist. Du musst dich nur abmelden und nach der BR-Arbeit wieder zurückmelden. Besprecht das am besten im Gremium. Ggf. wäre das ein Thema fürs nächste Monatsgespräch. Bei Uneinsichtigkeit seitens des Arbeitgebers oder deiner Vorgesetzten sollte ein Hinweis auf die §§23 und 119 BetrVG erfolgen.
18.03.2019 um 17:57 Uhr
Einfach abmelden BR-Arbeit machen und hinterher wieder anmelden. BR-Arbeit hat nun mal Vorrang.
18.03.2019 um 17:58 Uhr
Wie kann ich hiergegen vorgehen ? wenn Sie mich nicht freistellen will ? Wie willst du dich erfolgreich für die Interessen der Beschäftigten einsetzen, wenn du selbst nicht in der Lage bist, dich durchzusetzen? Teile mit, wenn du BR zu erledigen hast und wenn sie dann kommt und sagt, dass das nicht geht, dann sagst du: doch, das geht. Du seist nicht mehr gewillt, es hinzunehmen dass sie ständig die Betriebsratsarbeit behindert, wenn sich das nicht ändert, wird der BR den Rechtsweg beschreiten. Das hättest du schon lange im Gremium besprechen und dir absegnen lassen sollen.
18.03.2019 um 18:12 Uhr
Böse Zungen könnten jetzt sagen, lerne als BRM § 38 BetrVG mal auswendig. Im Anschluss daran wüsstest du was du darfst/ mußt und was dein Vorgesetzter zu melden hat. Ich mache es mal kurz: Dein Vorgesetzter hat gar nichts zu melden. Als BR bist dum ihm nicht unterstellt. Nur als Arbeitnehmer der seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen erfüllen muss. BRist ein Ehrenamt und unterliegt nicht den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen. Du bittest nicht um Freistellung um dein Ehrnamt aus zu füllen, sondern du teilst mit----aber bitte mit Vorlauf. Hat dein Vorgestzter dann noch was zu meckern teilst du ihm mit das du dich umgehend diesbezüglich an euren gemeinsamen AG wendest. Denn rein rechtlich ist der BR Verhandlungs- und Vertragspartner mit dem AG und nicht mit dessen Erfüllungsgehilfen. Anders wäre es nur wenn dringend betriebliche Gründe dem entgegen stehen würden. Dringend betriebliche Gründe sind aber nur: wenn das Werk unter Wasser steht, wenn eine Ware droht zu verderben wenn du abwesend bist oder aber ein Produktionsausfall durch deine Abwesenheit droht. Dringend betriebliche Gründe sind nicht Personalmangel.
18.03.2019 um 18:38 Uhr
Böse Zungen würden sagen lern du Mal den Unterschied zwischen dem Paragraph 37 und 38 BetrVG Dummer Hund! ;-)
18.03.2019 um 20:33 Uhr
Moreno, sei nicht gleich so streng mit anderen. Wollte meinen Fehler noch berichtigen, wenn unterwegs aber das Netz schneller ist als ich....... Hab wohl jetzt auch ohne LTE ne Lücke im EDGE gefunden. So kann ich mich berichtigen und dir beipflichten das es der 37iger ist.
18.03.2019 um 21:55 Uhr
WuselDich da mal durch :
Betriebsratsarbeit geht vor - felser.de https://www.felser.de/blog/betriebsratsarbeit-geht-vor/
Bewertung: 5 - 4 Abstimmungsergebnisse 05.06.2015 - Betriebsratsarbeit geht vor, Betriebsratsarbeit hat immer Vorrang. ... Betriebsratsarbeit immer Vorrang hat, also der arbeitsvertraglich geschuldeten ... Die Verletzung dieser Teilnahmepflicht stellt einen Verstoß gegen .... Nach der Rechtsprechung muss auch an sich erforderliche Betriebsratsarbeit unter ...
20.03.2019 um 19:17 Uhr
Die Paragraphen wurden schon erwähnt. Wie siehst mit Schulungen aus, nach einem halben Jahr, auch diese sind dein Recht und deine Pflicht.
24.03.2019 um 20:00 Uhr
Liebe Mimi2209 Ich mache das immer so: ich melde meinem Vorgesetzten die planbaren BR-Zeiten für das ganze Jahr als Untergrenze (unser Planer ist immer für ein Kalenderjahr, sonst würde ich das Ganze nämlich schon bis zum Ende der Amtzeit ausdehnen)
Wir haben regelmäßige Sitzungen und die sind bekannt. Dann weiß ich schon, dass ich mich ein zwei Tage vorher vorbereite, das kann ich auch schon mal melden. Wenn ich wüsste, dass ich für das Protokoll zuständig bin, dann würde das auch schon mal eingeplant. Die Monatsgespräche sind auch regelmäßig und die Betriebsversammlungen sind auch für das ganze Kalenderjahr bekannt.
So habe ich mein schlechtes Gewissen als Nicht-Freigestellte auf ein Minimum reduziert, weil ich meinem Arbeitgeber die Chance gegeben habe rechtzeitig zu planen.
Für die nicht eiligen Termine, die ich selber steuern kann schaue ich nach, wie die Besetzung in meiner Abteilung ist. Wenn ich sehe, dass es eng wird, suche ich mir eine andere Uhrzeit oder einen besseren Tag zum Ausweichen.
Für die anderen spontanen Termine kann ich nichts, da muss er durch.
Wenn Du BR Arbeit machen musst, dann solltest Du nicht fragen, ob es passt - es sei denn Du akzeptierst ein Nein. Du solltest Dich nur ab-melden und zurückmelden, mehr musst Du nicht. Du wirst sehen, dass die das irgendwann lernen und akzeptieren.
Manchmal - bei ungeplanten Terminen mit Spielraum ist es taktisch nicht ungeschickt mal guten Willen zu zeigen und netterweise auf die betrieblichen Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen.
Was meinst Du dazu?
Verwandte Themen
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) erneut aktivieren nach Ablehnung durch den Arbeitnehmer
ÄlterFür Kennerinnen und Kenner der BEMs: Kann, wenn sich die Umstände ändern eine einmal gegebene Ablehnung des BEM zurückgezogen werden? Und passt hier das BEM überhaupt? Nach längerer Krankheit wurd
Festlegung von neuen Tätigkeiten für Mitarbeiter (Versetzung?)
ÄlterIm vergangenen Jahr wurde mit einem unserer Manager ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen und dieser wurde direkt freigestellt (es erfolgte keine Übergabe seiner Tätigkeiten an irgendwen) In der Zwische
Versetzung: Einspruchsrecht der Vorgesetzten?
ÄlterSehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Qualitätsmanagementbeauftragter in einem privaten Dienstleistungsunternehmen mit weniger als 500 Mitarbeiter(innen). Diese Stelle wurde 2017 neu geschaffen, und
6 Wochen Erholungsurlaub am Stück?
ÄlterIch möchte meinen Urlaub über den Jahreswechsel nehmen. 3 Wochen im Dezember (Resturlaub aus diesem Jahr) und 3 Wochen im Januar (neuer Urlaubsanspruch im folgenden Jahr). Lt Gesetz müsste es möglic
Aufgezwungener Schichtdienst - welche Möglichkeiten haben wir, uns zu wehren?
ÄlterHallo, in unserer Abteilung arbeiten 2 Festangestellte und seit einem Jahr eine Kollegin, die zurzeit noch bei einer Zeitarbeistfirma angestellt ist. Man hat ihr eine Festanstellung zugesagt, sowie e