Beschwerde zum Datenschutz nur direkt beim Datenschutzbeauftragten möglich?
Es wird mit einem großen E-Mail-Verteiler eine Tabelle herumgeschickt, die Daten enthält, die personenbezogene Leistungsdaten enthält. Ein Kollege, dessen personenbezogene Leistungsdaten auch in dieser Tabelle verschickt wurden, beschwert sich beim Betriebsrates. Der Datenschutzausschuss des Betriebsrates reicht die Beschwerde des Kollegen weiter an die Datenschutzbeauftragte des Betriebes. Die Datenschutzbeauftragte antwortet, dass sich der Kollege direkt an sie wenden müsse, da sie andernfalls die Beschwerde nicht im selben Umfang behandeln könne, wie wenn sie solch eine mögliche Beschwerde über den Betriebsrat mitgeteilt bekomme.
Kann hier jemand mit Rechtsgrundlagen weiterhelfen?
Community-Antworten (3)
18.03.2019 um 16:05 Uhr
"dass sich der Kollege direkt an sie wenden müsse, da sie andernfalls die Beschwerde nicht im selben Umfang behandeln könne,"
passt mMn nicht zur Aussage in der Frage. Aber andererseits ... wäre es nicht sinnvoller, die Sache einfach direkt selbst nochmal an die Datenschutzbeauftragte des Betriebes zu schicken, anstatt hier über Rechtsgrundlagen zu reden?
18.03.2019 um 16:23 Uhr
@celestro: Danke für die Antwort. Dein Vorschlag lautet, dass der Kollege sich jetzt direkt an die DS-Beauftragte wendet, korrekt?
Übrigens wurde der DS-Beauftragten der Name des Kollegen bereits mitgeteilt.
Als der BR initial nachgefragt hatte, sah die DS-Beauftragte keine datenschutzrechtlichen Bedenken und verwies darauf, dass sie noch keine konkrete Beschwerde erhalten hätte.
Weiß hier jemand, warum es einen Unterschied macht, ob sich ein Gremium oder ein Einzelner an die DS-Beauftragte wendet?
18.03.2019 um 16:36 Uhr
"Dein Vorschlag lautet, dass der Kollege sich jetzt direkt an die DS-Beauftragte wendet, korrekt?"
Richtig.
"Weiß hier jemand, warum es einen Unterschied macht, ob sich ein Gremium oder ein Einzelner an die DS-Beauftragte wendet?"
Klingt für mich eher absurd. Aber vielleicht kann die DS-Beauftragte das ja aufklären.
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