Falschbetankung eines Dienst-Kfz - Kann AN mit den Kosten belastet werden, obwohl keine grobe Fahrlässigkeit vorlag?
Ein Außendienstler hat in seinen Dienstwagen aus Versehen Benzin statt Diesel getankt. nach kurzer Zeit bemerkte er seinen Irrtum. Der Sprit wurde ausgetauscht. Kann er mit den Kosten belastet werden, obwohl keine grobe FDahrlässigkeit vorlag?
Community-Antworten (3)
02.08.2007 um 18:07 Uhr
In der Regel wird Fehlbetankung von den Gerichten als grobe Fahrlässigkeit betrachtet - der ArbN ist damit haftbar :-( (Google hilft: falschbetankung fahrlässigkeit)
02.08.2007 um 18:19 Uhr
Hallo tetatz, die Haftung für Schäden im Arbeitsrecht ist etwas anderts gelagert wie im Zivilrecht nach BGB § 276.
Nach laufender Rechtssprechung gilt bei:
Nach aktuellerder Rechtsprechung erfolgt der innerbetriebliche Schadensausgleich bei betrieblich veranlasster Tätigkeit nach einem 3-stufigen Haftungsmodell:
- keine Haftung bei leichtester Fahrlässigkeit
- anteilige Haftung bei mittlerer Fahrlässigkeit
- in der Regel volle Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Ob es im gegebenen Fall um grobe oder mittlere Fahrlässigkeit handelt, kann ich ohne nähere Umstände zu kennen nicht beurteilen, bin kein Richter.
02.08.2007 um 19:12 Uhr
Mitglieder einer DGB Gewerkschaft können bei der GUV Fakulta einsteigen....die beteiligt sich an den Kosten. www.guv-fakulta.de
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